Die Würde der Schwangeren ist unantastbar
Nachdem in der letzten Legislatur die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gescheitert war, könnte die Debatte nun wieder Auftrieb bekommen: Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Ärztetag eine Entkriminalisierung gefordert, und auch das britische Unterhaus stimmte endlich dafür. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht dazu zwar konkret nichts vor. Doch der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln, weil er die Würde von Schwangeren zu achten hat – und es sich dabei um eine absolute Achtungspflicht handelt.
