Schulschließung als Grundrechtseingriff
Das Verbot von Präsenzunterricht greift in das Grundrecht von Schülerinnen und Schülern auf schulische Bildung ein, so das BVerfG. Der Eingriff sei in der konkreten Situation allerdings gerechtfertigt gewesen. Auch wenn aber das BVerfG damit die bisherigen Schulschließungen nicht beanstandet, erteilt es für künftige keinesfalls einen Freifahrtschein – im Gegenteil.
