Articles for author: Jonas Deyda

Ein etatistisches Missverständnis

In den letzten Jahren hat sich unterhalb von Rechtsprechung und Rechtsetzung ein Diskurs ausgebreitet, demzufolge die staatlich geförderte Zivilgesellschaft den gleichen Äußerungsregeln wie der Staat unterliegt. Da Gerichte sich zu solchen Neutralitätsanforderungen an die Zivilgesellschaft kaum geäußert haben, ist die Verunsicherung entsprechend groß. Doch der Äußerungsspielraum ist größer als vielfach angenommen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Förderstaates, ihn zu beschränken, besteht in den meisten Fällen nicht.

Weaponized Neutrality

Mit einem umfangreichen Sonderbericht hat der Sächsische Rechnungshof kürzlich die finanzielle Förderung der Zivilgesellschaft durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf den Prüfstand gestellt. Der Rechnungshof bemängelt nicht nur ein fehlendes rechtsstaatliches Verwaltungshandeln und „Anhaltspunkte für Interessenkollision und Befangenheitstatbestände“ (S. 11 f.), sondern auch die fehlende politische Neutralität der geförderten Projekte (S. 111 ff.). Tatsächlich ist der Sonderbericht ein weiterer Erfolgsschritt einer langjährigen Strategie der AfD, genau dieses staatliche Neutralitätsprinzip als Waffe zur Einschüchterung einer demokratischen Zivilgesellschaft zu instrumentalisieren.

Der falsche Weg

Jüngst hat das VG Dresden den rechten Referendar Matthias B. zum Examen zugelassen (Urt. v. 04.04.2023, Az.: 11 K 1918/21). Diesen Weg hatte ihm der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit seinen argumentationsgleichen Entscheidungen aus dem Oktober und November 2021 sowie Oktober 2022 geebnet. Um ihn wieder zu schließen, strengt die Landesjustizministerkonferenz Berichten zufolge nun eine Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an. Damit legt die Ministerkonferenz die Axt an die freie Advokatur an und leistet einen Bärendienst im Kampf gegen Rechts.

Nazis im Staatsdienst?

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat Anfang November 2021 die rückwirkende Einstellung eines führenden Kaders der neonazistischen Kleinstpartei III. Weg zum Rechtsreferendariat angeordnet. Das Gericht hat in dieser Entscheidung einen neuen Maßstab für die Zugangshürden zum juristischen Vorbereitungsdienst gebildet und weicht damit stark von der Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts ab. Eine Antwort auf Neonazis und rechte Netzwerke im öffentlichen Dienst gibt er damit nicht.