Zur Parteimitgliedschaft von Beamten
Nach der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Partei AfD zum Prüffall und ihre Teilvereinigungen „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ zum Verdachtsfall zu erklären, will Bundesinnenminister Seehofer die Mitgliedschaft von Beamten in politischen Parteien rechtlich prüfen lassen. Die damit intonierten verfassungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen sind in Literatur und Rechtsprechung allerdings bereits weitgehend geklärt.
