Schutz vor Verletzung von Persönlichkeitsrechten und „Desinformation“ in sozialen Medien unter Bedingungen der politischen Polarisierung
Für den Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen in Medien wie Twitter und Facebook gilt im Wesentlichen und kaum verändert das auf den Schutz des Individuums eingestellte Äußerungsrecht, wie es seit vielen Jahrzehnten besteht. Das deutsche NetzDG und der europäische Digital Services Act (DSA) ergänzen dies um eine quantitative kollektive Dimension: Für den Schutz gegen die große Zahl der rechtswidrigen Äußerungen im Internet wird eine Art Rasenmäher-Prinzip entwickelt, das vor allem schnelle Löschungen durch Provider erzwingen soll. Dies ist nicht der richtige Ansatz.
