Articles for author: Klaus Ferdinand Gärditz

Zum Rückkehrrecht extremistischer Abgeordneter in den öffentlichen Dienst

Andreas Fischer-Lescano hat auf dem Verfassungsblog dargelegt, warum er die Rückkehr des aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen AfD-Abgeordneten Jens Maier in ein Richteramt in Sachsen für rechtlich verhinderbar hält. Ein internes Rechtsgutachten der sächsischen Justizverwaltung hat das nun anders beurteilt. Dies gibt Anlass für einen genaueren Blick auf die zentrale Frage, ob und inwiefern Äußerungen während eines Abgeordnetenmandats disziplinarisch sanktioniert werden können. Es geht um schwierige Rechtsfragen, die bislang kein Vorbild haben.

Abwägungsrationalität und subjektive Beliebigkeit

Meine Kollegin Ute Sacksofsky hat die von mir geäußerte Kritik an ihrem Beitrag zur verfassungsrechtlichen Bewertung der Impfpflicht aufgegriffen. Sie ist meiner Erwiderung teils mit Klarstellungen, teils mit vertieften Argumenten entgegengetreten. Dies weiß ich sehr zu schätzen. Weil ich ihre Einwände ernst nehme, sie aber für nicht überzeugend halte, möchte ich dazu ebenfalls noch einmal Stellung nehmen, zumal es hier um grundrechtsdogmatisch wichtige Fragen geht, die weit über die – bald ohnehin verbummelte – Impfpflicht hinausweisen.

Nostalgische Justizstaatsskepsis

Jonathan Sumption ist einer der schillerndsten Intellektuellen des Vereinigten Königreichs. In seinem neuen Buch kritisiert er, wie das „Imperium des Rechts“ immer größere Landgewinne verzeichnet und in immer mehr Bereiche des täglichen Lebens vordringt. „Trials of the State“ ist wie ein Volkshochschulkurs im Granteln über den Traditionsverfall im Recht einer modernen Gesellschaft mit ihrem inhärenten Drang zur Verrechtlichung.

Juge d’instruction als gemeineuropäisches Leitbild?

Der EuGH hält deutsche Staatsanwaltschaften für nicht hinreichend unabhängig, um EU-Haftbefehle auszustellen. Der EuGH sieht die formale Unabhängigkeit von politischem Einfluss als entscheidendes Kriterium an, eine neutrale, faire und hinreichend gegen Missbrauch armierte Anwendung des europäischen Rechtshilferechts sicherzustellen. Dies wird jedoch der sehr unterschiedlichen Ausdifferenzierung der nationalen Justizstrukturen innerhalb der EU nicht gerecht.

Politische Strafjustiz? Zur demo­kratischen Kontrolle der adminis­trativen Straf­verfolgungs­bürokratie

Hätte im Fall der Ermittlungen gegen das "Zentrum für Politische Schönheit" der Justizminister in Thüringen früher einschreiten müssen? Um diese Frage zu beantworten, muss man wissen, wie das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft funktioniert und welchen Platz es in der demokratischen Zuweisung von Verantwortung im Rechtsstaat einnimmt.

Die Alternative für Deutschland und der Verfassungsschutz

Am 15. Januar 2019 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, dass die Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ und die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als so genannte Verdachtsfälle vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Gesamtpartei AfD wird einstweilen als „Prüffall“ behandelt. Verfassungsschutz ist kein Politikersatz. Er ist aber allen Bürgerinnen und Bürgern geschuldet, die ihre gemeinsame Zukunft unabhängig von Herkunft, Ethnie, Glauben, Geschlecht und individuellen Fähigkeiten in gleicher Freiheit sowie in gegenseitigem Respekt unantastbarer Würde gestalten wollen. Das Handeln des BfV ist daher konsequent.

Strafrecht als Kommunikationsform in der demokratischen Gesellschaft – ein Blick in das neue Buch von Thomas Fischer

Thomas Fischer, pensionierter Vorsitzender Richter am BGH, Autor des wichtigsten Standardkommentars zum StGB, scharfsichtiger Kolumnist und streitbarer Jurist, hat vorige Woche ein neues Buch vorgelegt: „Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft“. Es ist eine nachdenkliche, sensible Schrift, die zeigt, welche gesellschaftspolitische Kraft ein sachliches Diskutieren über Strafe und Strafbedürfnisse entfalten kann. Alle, die am Verfassungsrecht interessiert sind, sollten es lesen.

Die Richtlinien der Flüchtlingspolitik

Die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin schließt auch die für die Regierung als Kollegialorgan verbindliche Entscheidung von Rechtsfragen ein. Der Verpflichtung zur Umsetzung könnte ein Minister nur entgehen, indem er seine Entlassung verlangt. Ein unmittelbarer Durchgriff der Bundeskanzlerin auf nachgeordnete Behörden und den administrativen Vollzug (namentlich Weisungen an die Bundespolizei, wie an der Grenze zu verfahren ist,) scheidet allerdings aus. Die Organisationsgewalt sowie die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht verbleiben beim Ressortminister und können diesem auch nicht ohne Kabinettsumbildung entzogen werden.

Steriles Politik­verständnis: Zum Wanka-Urteil des Bundesverfassungs­gerichts

Pressemitteilungen einer Bundesministerin, die der AfD die "Rote Karte" zeigen, sind mit dem Recht auf Chancengleichheit der Parteien unvereinbar. Das BVerfG verteidigt damit konsequent Oppositions- bzw. Minderheitenrechte und lässt sich weder vom politischen Betrieb noch vom politischen Lagerdenken vereinnahmen. Gleichwohl überzeugt das rigide Neutralitätskonzept des BVerfG nicht durchweg.