Evident daneben: eine Antwort auf Holm Putzke
Wenn Juristen überhaupt auf die empirischen Wissenschaften zurückgreifen, tun sie das meistens, um ihre Rechtsansicht zu untermauern. Häufig nutzen sie empirische Erkenntnisse daher – bewusst oder unbewusst – nur selektiv; die Auswahl der Quellen wird hingegen nicht thematisiert. Lawyers, könnte man angelehnt an Andrew Lang sagen, „use statistics in the same way that a drunk uses lamp-posts – for support rather than illumination.“ Da macht auch die Beschneidungsdebatte keine Ausnahme. Eine Ausnahme muss aber bleiben, wie nun manche Beschneidungsgegner einen Autor angreifen, der diesen Umgang mit Empirie zum Thema macht. Was ist passiert? Hendrik Pekárek hat Ende des vergangenen Jahres ... continue reading
