Nicht tragfähig begründbar
Wenig überraschend hat das Bundesverfassungsgericht die sog. Sonderbedarfsstufe für alleinstehende Erwachsene in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für verfassungswidrig erklärt. Es knüpft an seine vor allem seit 2010 entwickelte Rechtsprechungslinie an und lässt die Absenkung von Leistungen wie bei den Sanktionen 2019 an fehlenden Erkenntnissen des Gesetzgebers scheitern.
