Articles for author: Martin Nettesheim

GDPR Overreach?

After Meta introduced this model for its social networking services Facebook and Instagram in November 2023, several national data protection authorities called on the EDPB to clarify the compatibility of this model with the GDPR. Data protection law is to be used as a lever to prohibit media companies or online service providers from offering a service that is more data-minimalist than the traditional business model. Data protection authorities are therefore faced with the question of whether the GDPR should address "social justice" concerns.

Paternalistische Freiwilligkeit

Nachdem das Digitalunternehmen Meta ein sog. „Pay-or-Consent“-Modell im November 2023 für seinen sozialen Netzwerkdienst Facebook eingeführt hatte, riefen mehrere staatliche Datenschutzbehörden den EDPB an, um die Vereinbarkeit dieses Modells mit der DSGVO zu klären. In einer grotesken Volte soll das Datenschutzrecht als Hebel dienen, Medienunternehmen oder großen Netzwerkbetreibern das Angebot einer Leistung zu untersagen, die datenminimalistischer ist als das überkommene Geschäftsmodell. Die Datenschutzbehörden stehen damit vor der Frage, ob die Interpretation der DSGVO einen „social justice turn“ vollziehen soll und Anliegen sozialer Gerechtigkeit zum Schutzzweck gemacht werden können.

Funktionen eines Parteiverbotes

Das Parteiverbotsverfahren konfrontiert die Mitglieder der politischen Gemeinschaft mit der Frage, wo sie die Grenzen des politischen Raums ziehen wollen. Es verlangt eine Entscheidung der Frage, welche politischen Ziele, Werte und Forderungen im politischen Raum – in organisierter Form und mit dem Ziel einer Repräsentation im Parlament – vertreten werden dürfen und welche jenseits einer Tabugrenze liegen. In diesem Beitrag soll die These begründet werden, dass das Gericht den Verbotsmaßstab für ein Parteiverbot 2017 in problematischer Weise reformuliert und dem Anliegen des Art. 21 Abs. 2 GG damit möglicherweise mehr Schaden als Nutzen zugefügt hat.

Objektivitätsillusionen des Verfassungsrechts

In der Diskussion zwischen Ute Sacksofsky und Klaus Ferdinand Gärditz, an der sich jetzt auch Hans Peter Bull beteiligt hat, treffen zwei grundsätzlich unterschiedliche Weltverständnisse aufeinander. Gärditz nähert sich der Welt und dem in ihr zu beobachtenden Geschehen mit der Konstruktion einer eindeutigen Dichotomie. Für subjektives Empfinden, subjektive Weltdeutungen und Selbstverständnisse ist kein Raum. Die kulturtheoretisch sensibilisierte Sichtweise Ute Sacksofskys hingegen entwirft eine vollständig andere Welt.

Die Enttabuisierung des Körpers

Die Diskussion über Impfpflichten wird moralisch – und moralisierend – geführt. Damit wird die Tiefendimension der Problematik aber nicht erschlossen. Die Einführung einer Impfpflicht ist nicht zuvörderst eine moralisch (oder auch verfassungsrechtlich) zu entscheidende Frage. Es geht vielmehr darum, wie wir uns politisch und gesellschaftlich im Schnittfeld zweier – sich kreuzender – Sinnmuster positionieren wollen, die je für sich einen wichtigen Bestandteil unseres kollektiven Orientierungssystems bilden.

Schule als Markt staatlicher Bildungsangebote

Dem neuen "Recht auf schulische Bildung" liegt sowohl ein erziehungswissenschaftlich als auch verfassungsrechtlich fragwürdiges Verständnis zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht konstruiert Schule als Markt und Schüler als Konsumenten. Über die vom BVerfG am 19. November 2021 bewirkte kulturtheoretische Rekonstruktion von Schule wird zu diskutieren sein.

Ein Ausschluss aus der EU ist als Ultima-Ratio-Maßnahme möglich

Am 7. Oktober 2021 hat das polnische Verfassungsgericht eine Entscheidung erlassen, die sich nur mit dem Zünden einer Bombe vergleichen lässt. Nur integrationspolitische Traumwandler könnten die Position zu vertreten, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, einen EU-Mitgliedstaat, der die Mitgliedschaftsbedingungen dauerhaft missachtet, den Status zu entziehen.