Das Ende eines epochalen Verfassungsstreits
Der Zweite Senats des Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken, dass die Bundesregierung sein PSPP-Urteil unzureichend umgesetzt hat. Den Antrag der Kläger, die Vollstreckung anzuordnen, hat es abgelehnt. Damit ist ein denk- und merkwürdiger Verfassungsstreit zu einem Ende gekommen. Das BVerfG hat das Funktionsverständnis, das die EZB sich und ihrer Währungspolitik seit jetzt ungefähr 10 Jahren zuschreibt, nach langem Ringen gebilligt.
