Articles for author: Matthias Lehnert

Der Mythos von der Notlage

Seit dem Attentat von Solingen überbietet sich die Politik in Forderungen, die Rechte von Geflüchteten zu beschneiden oder gar auszusetzen. Nicht nur die CDU und ihr Vorsitzender Friedrich Merz preschen mit radikalen Forderungen vor und inszenieren sich dabei als Retter eines Volkes im Ausnahmezustand. Auch wenn die Rhetorik von Merz und Teilen der Bundesregierung dies anders implizieren – aus rechtlicher Perspektive ist die Antwort klar: Zurückweisungen aufgrund eines „Notstands“ lassen sich weder durch das Flüchtlings- noch durch das Europarecht rechtfertigen.

Pushbacks sind illegal – und zwar immer

Mittlerweile kann kaum mehr bestritten werden, dass an den europäischen Außengrenzen Menschen zurückgewiesen werden, ohne ihr Schutzgesuch geltend machen zu können und ohne ein Prüfverfahren gewährleistet zu bekommen. Derweil werden immer mehr Stimmen laut, die nicht allein die Tatsachen, sondern zugleich das Recht und damit in Frage stellen, dass sogenannte Pushbacks den Menschenrechten, dem Völkerrecht und dem Europarecht widersprechen. Gründe genug für eine Klarstellung: Pushbacks sind illegal, und zwar immer.

Politik > Recht

An diesem Mittwoch, den 7. April wird vom Flughafen in Berlin-Schönfeld eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden, obwohl Afghanistan eines der gefährlichsten Länder der Welt ist. Angesichts der dortigen Gefahren- und Versorgungslage und der Lebensbedingungen kann es eigentlich nur ein Gebot geben: Einen bedingungslosen und für alle Schutzsuchenden geltenden Abschiebungsstopp. Dieser ist politisch aber nicht gewollt. Statt dem Primat der Menschenrechte zu folgen, praktizieren das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2015 mit zweifelhaften rechtlichen und tatsächlichen Argumenten eine Politik der Abschreckung und Abschottung.

Wer glaubt meinem Glauben?

Wenn Geflüchtete im Asylverfahren geltend machen, wegen einer Konversion zum Christentum bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland einer Verfolgung ausgesetzt zu sein, ist das ein Asylgrund. Die weiterhin offenen Fragen jedes Einzelfalls sind freilich: Ist die Konversion und der christliche Glaube glaubhaft? Und lebt die einzelne Antragstellerin ihren christlichen Glauben in einer Art und Weise, dass ihr im Herkunftsland eine Verfolgung droht? Und vor allem: Wer hat die rechtliche wie tatsächliche Kompetenz, diese Fragen zu beantworten? Dazu hat sich jetzt das Bundesverfassungsgericht geäußert.

Die Herrschaft des Rechts an der EU-Außengrenze?

Herrscht an der griechisch-türkischen Grenze ein rechtlicher Ausnahmezustand, der Menschenrechte und rechtsstaatliche Gewährleistungen außer Kraft setzen kann? Die Antwort ist klar: Nein. Die Zustände an der griechisch-türkische Grenze und auf den Inseln in der nordöstlichen Ägäis sind keine humanitäre Katastrophe, die vom Himmel gefallen ist. Gewalt, pushbacks, Internierungen und elende Zustände in völlig überfüllten Lagern sind menschen- und staatsgemachte Verletzungen fundamentaler Rechte, die durch nichts gerechtfertigt sind.

Deutsche Justiz und Drohnenkrieg: Man hält sich lieber raus

Natürlich hatte kaum jemand erwartet, dass der Generalbundesanwalt Anklage erhebt gegen denjenigen, der am 4. Oktober 2010 die Drohne gesteuert und die Bombe abgeworfen hat, die zum Tod von Bünyamin E. und mindestens zwei weiterer Menschen geführt hat. Die Opfer saßen gerade in Mir Ali, in Waziristan im Nordwesten Pakistans, dort sind Drohnenangriffe, gelenkt aus den Schaltzentralen der CIA und des US-Militärs, keine Seltenheit. Nun war Bünyamin E. deutscher Staatsbürger – jedoch schreckt die Bundesanwaltschaft wie schon nach dem Luftangriff in der Nähe afghanischen Kunduz im September 2009 davor zurück, den Anti-Terror-Kampf in Afghanistan und Pakistan in deutschen Gerichtsälen zu ... continue reading