Nikolaus 2.0
Unter der Überschrift „Corona“ wurde letztlich lange Geplantes politisch durchgesetzt – ohne Vertragsänderung. Insofern ist es kein Wunder, dass die Frage nach der Primärrechtskonformität von NextGenerationEU aufgeworfen wurde. Ebensowenig ist die Befassung des BVerfG erstaunlich, denn der Rechtsweg zum EuGH ist schwierig, wenn die Beteiligten einig sind, ein Programm ins Werk zu setzen, auch dann, wenn die Einigung kompromisshafte Züge hat.
