In den kommenden Wochen soll das geplante Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verabschiedet werden. Zurzeit wird diskutiert, ob das Gesetz gegen ein verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot verstößt. Sowohl der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin als auch Hans-Jürgen Papier gehen in ihren Gutachten davon aus, dass die Stichtagsregelung des Mietenstopps unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung verfassungsrechtlich problematisch ist. Ein genauer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass der Stichtagsregelung keine Rückwirkung zukommt.