Articles for author: Paula Rhein-Fischer

Neue Beziehungen zwischen alten Bekannten

Viel wurde über das im Juli bekannt gegebene Compact-Verbot des Bundesinnenministeriums diskutiert. Vor einer Woche bekannte das Bundesverwaltungsgericht nun vorläufig Farbe: Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der gegen das Verbot gerichteten Anfechtungsklage teilweise wieder her. Seit gestern liegt die Begründung des Beschlusses vor. Sie zeigt: Das BVerwG bleibt seiner umstrittenen linksunten.indymedia-Rechtsprechung treu und bejaht die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Verbote von Organisationen zur Ausschaltung von Medienerzeugnissen. Trotzdem wertet das Gericht die Meinungs- und Pressefreiheit auf.

Zeitungsverbot durch die Hintertür?

Mit ihrem gewohnten Impetus und einigem Inszenierungsaufwand verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag dieser Woche das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Seither ist die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Debatte in vollem Gange. Ein Hauptkritikpunkt: das als Grundlage des Verbots gewählte Vereinsrecht. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass dieses das gezielte Verbot eines Medienerzeugnisses nicht tragen kann.

Regieren der Erinnerung durch Recht

Knapp zwölf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist implementiert Deutschland die von einem EU-Rahmenbeschluss vorgegebene Pflicht, die Leugnung von Völkermorden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe zu stellen. Was ein hehres Ziel ist – die Bekämpfung von Geschichtsrevisionismus –, zieht Probleme nach sich, die zum Teil im Rahmenbeschluss selbst wurzeln, zum Teil in der deutschen Umsetzung.

Z-Symbol, russische Flagge und Georgsband

Seit Wochen rufen prorussische Demonstrationen auf deutschen Straßen im In- und Ausland scharfe Kritik hervor. Der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk hat ihre Duldung als „Riesenblamage Deutschlands“ bezeichnet und gefordert, das „Tragen aller offiziellen Symbole eines Aggressor-Staates“ zu verbieten. Tatsächlich konzentriert sich die Diskussion in Deutschland bislang zu sehr auf das überwiegend für strafbar gehaltene Z-Symbol. Denn das Gesetz scheint weitergehende Einschränkungen zu erlauben – die rechtlichen Grenzen sind jedoch nicht leicht zu ziehen.

Alles verfassungs­widrig? Wie das BVerfG beim Werbeverbot für Abtreibung zum Rosinen­picken einlädt

Der Straftatbestand des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) sorgt für Unruhe. Grüne und Die Linke fordern die Streichung der Vorschrift. Die SPD, eigentlich auf ihrer Seite, erklärte unter heftiger Kritik vieler Mitglieder am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf nicht in den Bundestag einzubringen. Der Grund: Die Union, die den Straftatbestand beibehalten will, hatte für den Fall seiner Abschaffung mit einem Gang zum Bundesverfassungsgericht gedroht. Ein kurioser Streit, in dem alle Seiten mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit um sich werfen. Wer hat das Grundgesetz tatsächlich auf seiner Seite?