Articles for author: Philipp Schönberger

§ 129 StGB und die Erheblichkeit der Erheblichkeit

In der Diskussion über den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) gegen die „Letzte Generation“ vertraten prominente Stimmen die Ansicht, der Straftatbestand setze seit einer Reform von 2017 keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr voraus. Diese Behauptung lässt sich zwar eindeutig widerlegen, hat aber dennoch für Verwirrung über Gültigkeit und Inhalt des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals gesorgt. Eine Auseinandersetzung mit dessen Anforderungen ist dringend erforderlich. Nicht nur die jüngsten Entwicklungen in den Verfahren gegen die „Letzte Generation“ machen die praktische Bedeutung einer vermeintlichen juristischen Feinheit deutlich. Die Frage der „Erheblichkeit“ ist darüber hinaus auch für die größere Frage relevant, wie eine liberale Demokratie mit disruptiven Klimaprotesten umgeht.  

Niemand steht über dem (Klimaschutz-)Gesetz

Weil die Regierung trotz Zielverfehlung noch immer kein Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet hat, klagt der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) nun vor dem OVG Berlin-Brandenburg auf Beschluss eines solchen. Die Klage gibt Anlass für eine nähere Betrachtung der rechtlichen Pflichten, die das Klimaschutzgesetz (KSG) für den Fall einer Zielverfehlung auferlegt. 

Die Klimaziele werden nicht dadurch erreicht, dass man sie abschafft

Das Klimaschutzgesetz (KSG) und die darin formulierten Zielvorgaben bilden den zentralen Rahmen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 20a GG zu einem effektiven Klimaschutz und zur intertemporalen Freiheitssicherung (Art. 2 Abs. 1 GG). Ein wichtiges Steuerungselement ist dabei die in Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes (KSG) festgesetzte Begrenzung der jährlichen Treibhausgasemissionsmengen für die verschiedenen Sektoren. Ausgerechnet diese verbindlichen Sektorziele will die FDP nun restlos streichen. Diese Forderung dürfte kaum mit den Vorgaben aus dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sein.

Ein „konstitutioneller Wumms“ für den Straßenbau

Ein Vorschlag aus FDP-Kreisen sorgt seit Anfang Oktober für verfassungsrechtliches Stirnrunzeln: Durch die Einführung eines neuen Staatsziels „Verkehrsinfrastruktur“ im Grundgesetz soll eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben ermöglicht werden. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Idee bestenfalls als Symbolpolitik, tatsächlich aber wohl als Fördermaßnahme für klimaschädliche Verkehrsinfrastruktur.