Humanitäre Hilfen als Faustpfand
Seit Ausbruch des bewaffneten Konflikts im Gazastreifen infolge des Terrorangriffs der Hamas steht der Vorwurf im Raum, dass das israelische Militär die dortige Zivilbevölkerung zielgerichtet aushungert. Unabhängig davon, wie das Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung letztlich auszulegen ist, fällt es schwer, die neuerliche vollständige Blockade humanitärer Hilfen als militärisch notwendig zu rechtfertigen. Selbst bei enger Auslegung des zugrundeliegenden Verbots dürfte ein Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht, wenn nicht gar eine verbotene Kollektivbestrafung der Zivilbevölkerung des Gazastreifens vorliegen.
