Zündstoff für die Gleichheitsrechtsdogmatik
Gut vier Jahre nach den vieldebattierten und -kritisierten „Kopftuch-Entscheidungen“ Achbita und Bougnaoui hatte der EuGH am 15. Juli 2021 erneut über Kopftuchverbote in Form betrieblicher Neutralitätsregelungen zu entscheiden. In seiner jüngsten Entscheidung hat der EuGH seine offene Haltung gegenüber betrieblichen Kopftuchverboten durch seine zumindest punktuell relativiert, und liefert zugleich neuen Input für die Debatte um die Einordnung von Kopftuchverboten als unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung, der die Rechtsposition kopftuchtragender Musliminnen langfristig stärken könnte.
