Much Ado about Nothing
Mit zwei zentralen Ergebnissen der Triage-Entscheidung des BVerfG werden die meisten MitbürgerInnen gut leben können: (1) Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer Triage nicht pauschal benachteiligt werden, und (2) eine Orientierung an der klinischen Erfolgsaussicht ist im Rahmen der Triage verfassungsrechtlich zulässig. Aber These (1) wendet sich gegen etwas, das niemand vorgehabt hat, und These (2) unterläuft ein zentrales Anliegen der Beschwerdeführer - ohne jede Begründung. Die Entscheidung ist daher eine einzige Enttäuschung und hilft auch in der Sache nicht weiter.
