Doch wieder eine Stichwahl in NRW!
Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat am vergangenen Freitag die Abschaffung der kommunalen Stichwahl rückgängig gemacht und damit die Erfolgsbedingungen für die Bürgermeister- und Landratswahlen im kommenden Jahr verändert. Mit demselben Urteil hat er eine Regelung über die Einteilung der Wahlbezirke überraschenderweise nur in einer „verfassungskonformen Auslegung“ aufrechterhalten – mit der Folge, dass jede Kommune ihre Einteilung nun überprüfen und nötigenfalls ändern muss.
