Sterbehilfe endlich regeln
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Arztes verworfen: Der Arzt hatte einem psychisch kranken Mann auf dessen Wunsch eine Infusion mit einer tödlich wirkenden Substanz gelegt. Obwohl der Patient den Zugang selbst öffnete, nahm der BGH einen Totschlag in mittelbarer Täterschaft an. Der Fall zeigt einmal mehr, dass der Fragenkreis von Sterbehilfe und Unterstützung beim Suizid dringend einer durchdachten gesetzlichen Regelung bedarf. Anregungen dazu können neue Normierungen der Materie in Frankreich und England geben.
