Kartellrecht mit Klauen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 26. September 2022 seinen Referentenentwurf zur 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt (11. GWB-Novelle). Das BMWK vollzieht mit dem Entwurf nichts weniger als einen Paradigmenwechsel im deutschen Kartellrecht. Das Bundeskartellamt soll in Märkte eingreifen können, ohne dass dort Rechtsverstöße begangen werden. Daneben sollen kartellrechtswidrige Gewinne in Zukunft leichter abgeschöpft werden können. Die neuen Instrumente schließen Lücken im Wettbewerbsschutz und haben das Potential, das deutsche Kartellrecht nachhaltig zu verändern.
