Das Urteil des Ersten Senats zum Betreuungsgeld ist da, und es fällt einstimmig genau so aus wie erwartet: Dieses Paradeprojekt der vermeintlichen Erzföderalisten von der Christlich-Sozialen Union scheitert… am Föderalismus. Es ist ein zentralistischer Übergriff in die Kompetenzen der Bundesländer, viel zentralistischer, als das Grundgesetz erlaubt, und daher kann es leider keinen Bestand haben.
Ich habe mich schon anlässlich der mündlichen Verhandlung dazu ausgelassen, daher will ich hier gar keine großen Worte mehr dazu machen (zumal ich eigentlich gerade in Italien unter einer südlichen Sonne brutzele und mir dieses ganze Thema aus der Distanz noch viel absonderlicher vorkommt als so schon…).