Mutterschutz nach Fehlgeburt

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21. August 2024 die Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ließ das BVerfG die zentrale materiell-rechtliche Frage offen, ob das MuSchG Frauen nach einer Fehlgeburt von Verfassungs wegen schützen muss. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach und kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Schutzfristregelung aus § 3 Abs. 2 bis 4 MuSchG gegen Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 4 GG verstößt. Zwar ist eine verfassungskonforme Auslegung möglich. Gleichwohl sollte der Gesetzgeber den Mutterschutz nach Fehlgeburt ausdrücklich regeln, um Betroffene effektiv zu schützen.

Democracy’s Guardians

In its Resolution 1/24, the Inter-American Commission on Human Rights recognizes electoral observers as human rights defenders. By equating observers with human rights defenders, the Resolution obliges States to guarantee their work, including non-interference, accreditation, and protection against risks, both in physical and digital realms. Setting out clear state obligations, the Resolution marks a significant step forward for democracy and human rights.

Sex Work Can’t Buy Human Rights

In a recent decision on the merits in M.A. and Others v. France, the ECtHR held that French legislation criminalizing the purchase of sexual acts did not violate the rights of 261 sex workers. The decision retreats into the Court’s traditional interpretative toolbox of European consensus and (procedural) margin of appreciation. I argue that the ECtHR decision does not only demonstrate blindness towards the rising sensitivity towards intersectional grounds of discrimination in human rights law but also contradicts recent proposals on “a human rights-based approach to sex work” promoted by several UN organs and the Council of Europe’s Commissioner for Human Rights.

Sale of Nationality as a Violation of Human Dignity

On 21 March 2023, the European Commission brought action against Republic of Malta for establishing and maintaining a policy and a practice of naturalisation despite “the absence of a genuine link of the applicants with the country, in exchange for pre-determined payments or investments”. In this blog, I argue that the Court is fully competent because Malta violated article 1 of the EU Charter of Fundamental Rights. Specifically, I argue that selling nationality violates human dignity because nationality confers legal subjecthood, which is a central condition for guaranteeing the human dignity of European citizens.

Umkämpfte Meilensteine

Am 28. August 2024 haben vier Richterverbände bekanntgegeben, dass sie Berufung gegen den Medel-Beschluss des Gerichts der Europäischen Union eingelegt haben. Das Verfahren verdient bereits deshalb Aufmerksamkeit, weil es wieder einmal das ewige Thema des Individualrechtsschutzes vor den Gerichten der Europäischen Union betrifft. Darüber hinaus – und von noch größerer Relevanz – wirft die Rechtssache wichtige, unbeantwortete materielle Fragen der Rechtsstaatskonditionalität auf. Insbesondere steht die Wirksamkeit des Instituts erneut auf dem Prüfstand – verhandelt erstmals im Kontext von NextGenerationEU.

AfD-Verbot und strikte Staatsfreiheit

Nach den jüngsten Ereignissen um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags nimmt die Debatte um ein Verbot der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) erneut Fahrt auf. Dass die Antragstellung nun unter Umständen allein durch den Bundestag erfolgen soll, ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie in eine komplizierte verfassungsprozessuale Problemlage führt. Denn „falsch gestellt“ könnte die alsbald im Bundestag zu erwartende Vorlage das gesamte Parteiverbotsverfahren gleich zu Beginn konterkarieren.

Aufräumen im Datenhaus

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 Teile des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für verfassungswidrig erklärt – darunter eine Befugnis zur Speicherung von Daten im Informationsverbund. Polizeiliche Informationssysteme haben eine große praktische Bedeutung, aber bergen auch erhebliche Risiken für die dort gespeicherten Datensubjekte. Die rechtlichen Anforderungen an diese Systeme und die Speicherung von Daten darin sind noch nicht sonderlich ausgeprägt. Die BKAG II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trägt dazu bei, die Anforderungen an Prognosen für die Datenspeicherung in Erinnerung zu rufen und zu schärfen.

Sperrwirkungen der Sperrklausel

Wie so oft in der Geschichte seien es Sozialdemokraten gewesen, die Extremisten auf dem Weg zur Macht gestoppt hätten, jubilierte Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, am Wahlsonntag unmittelbar nach Schließung der Wahllokale. Die freudetrunkene Erinnerung an die glorreiche Geschichte erwärmte die sozialdemokratische Seele und ließ sie in spätromantischer Verklärung für eine kurze Wahlnacht ihre Flügel über das ganze Land ausspannen. Aber am Morgen danach war es dann mit der guten alten Zeit auch wieder vorbei.

Sicherheitsrechtliche Wende ohne Gefolgschaft

Morgen wird das Bundesverfassungsgericht über das Bundeskriminalamtsgesetz 2018 entscheiden. Das BVerfG dürfte mit seinem Urteil in erster Linie die Verfassungsmäßigkeit einiger informationeller Befugnisse des BKAG in den Blick nehmen, weniger hingegen die derzeitige Praxis bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dass diese weit von den informationellen Befugnissen und verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Maßstäben entfernt sind, zeigen unter anderem Dokumente, die auf mehrere Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben wurden.