Vor dem Sturm
Von Wahlen und Wegen in den Autoritarismus.
Von Wahlen und Wegen in den Autoritarismus.
Hat man im letzten Jahrzehnt die Rechtsstaatlichkeitsdebatte in Europa Ebene, so blieb einem neben den erschütternden Entwicklungen in Ungarn und Polen auch eines in Erinnerung: deutsche Überheblichkeit. Das, was da im Osten Europas vor sich ging, das könne hier nicht passieren. Zu sicher seien unsere rechtsstaatlichen Institutionen, zu etabliert das System. Nun wird in Thüringen, Sachsen und Brandenburg gewählt.
Die jüngsten Pläne des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Änderung des BKA-Gesetzes, des Bundespolizeigesetzes und der Strafprozessordnung sorgen für Schlagzeilen. Kaum diskutiert wurde bislang, dass der Referentenentwurf auch Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse mittels „Big Data“ schaffen würde. Dabei werfen gerade diese Befugnisse neue verfassungsrechtliche Fragen auf, die das Bundesverfassungsgericht bisher offengelassen hat. Hier wird argumentiert, dass der Gesetzgeber Unbeteiligte wegen des Grundrechts auf informa-tionelle Selbstbestimmung stärker vor einer Verarbeitung ihrer Daten schützen muss. Es ist da-her wünschenswert, die Vorschriften im weiteren Verfahren insbesondere hinsichtlich der für die Datenanalyse zu verwendenden Daten zu präzisieren und zu begrenzen.
Antidiskriminierungsrecht ist keine Selbstverständlichkeit, es wurde erkämpft. Einmal erkämpft, ist Antidiskriminierungsrecht ein unabdingbares Mittel, um das politische Versprechen gleicher, selbstbestimmter Teilhabe – eine Gelingensbedingung von Demokratie – tatsächlich durchzusetzen. In Deutschland ist dieses Versprechen noch nicht eingelöst: Es klaffen erhebliche Lücken im Diskriminierungsrechtsschutz und der Ausbau eines flächendeckenden Angebots von Antidiskriminierungsstellen hat erst begonnen. Beides wird nicht nur durch die AfD behindert.
Chatkontrolle, KI-gestützte Altersverifizierung und Zwangsfilter auf Betriebssystemen bilden die letzten Beispiele einer langen Reihe von Regulierungsvorhaben, die im Namen des Kinder- und Jugendmedienschutzes Grundrechtseingriffe als alternativlos darstellen. Die Vorhaben lassen Kinder und Jugendliche die sich im Netz bewegen, mit ihren komplexen und vielschichtigen Bedürfnissen und Risikoprofilen im Stich. Anstatt evidenzbasierte Alternativkonzepte zu entwickeln und in wirksame, holistische Ansätze für Kinder- und Jugendmedienschutz zu investieren, werden auch ihre Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre und Autonomie eingeschränkt.
In May 2024, in the case of Bala, the ECtHR issued another decision concerning the vetting of the judiciary in Albania. This time, the Court decided that the state’s ban on a judicial advisor, who resigned instead of undergoing the integrity vetting process, from entering high public offices for fifteen years does not violate the ECHR. While the ECHR does not explicitly articulate the right to free choice of occupation or the right to equal access to public offices, this article demonstrates that even under these two rights, the limitation in question is likely proportionate. However, legislators would be wise to consider less intrusive options as well.
Es gibt Vorschriften des Grundgesetzes, die wirken so nüchtern und trocken, so technisch und inspirationslos, dass es einiges an Phantasie bedarf, um ihre ganze Wirkmacht zu begreifen. Art. 83 GG ist eine solche Vorschrift. Anders als diese kurze Norm vermuten lässt, ist die darin begründete Verwaltungskompetenz der Länder nicht nur ein langweiliger Baustein der föderalen Kompetenzverteilung. Ein Blick ins Bayern der späten 1980er-Jahre zeigt, welche diskriminierenden und stigmatisierenden Auswirkungen dies für einzelne Bevölkerungsgruppen haben kann.
Kommen autoritäre Populist:innen an die Regierung, ist zu befürchten, dass sie über das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht hinaus die gesamte Bandbreite verwaltungsrechtlicher Repression nutzen könnten, um migrantisierte Personen und ihre soziale Infrastruktur zu schikanieren. Sie müssen dafür nicht auf unbestimmte Generalklauseln zurückgreifen, sondern können alltägliche, spezielle Eingriffsbefugnisse für eine schmerzende Taktik der „tausend Nadelstiche” missbrauchen. Die Strategien dafür sind längst geschaffen und im Einsatz.
On July 8th, 2024, the Supreme Court of India ruled on a case challenging the movie "Aankh Micholi" for allegedly reinforcing harmful stereotypes about disabilities. The Court declared that “disabling humor” which demeans persons with disabilities would not be fully protected as freedom of speech. While the judgment provided an in-depth analysis of creative freedom and the rights of persons with disabilities, it stopped short of issuing binding directives, thus lacking the teeth necessary to effect meaningful change in how disabilities are portrayed in media.
Last month, in Nipun Malhotra v. Sony Pictures Film India Private Ltd, the Indian Supreme Court delivered an opinion on the limits of protected speech under Article 19(1) of the Indian Constitution. While the opinion touched upon several important aspects of the free speech right, it is replete with behavioral guidance, and its language makes it hard to discern the binding legal principles. I argue that courts should approach cases involving hard questions of constitutional law with extreme caution in terms of their potential implication on the growth (or absence) of a consistent doctrine.