Ukraine, the Netherlands and 26 Third States Without Russia Before the ECtHR

The hearing in the case of Ukraine, the Netherlands v Russia lasted four hours and twenty-five minutes. more than double than an “ordinary” Grand Chamber hearing. These four hours and twenty-five minutes are an important milestone in what is undoubtedly one of the most important set of cases in the history of European Convention on Human Rights. They cover more than ten years of Russian activities in Eastern Ukraine, including the open war of aggression since February 2022. The number of third parties involved in the proceedings likewise renders the case extraordinary.

Lessons from New York

Von Januar bis Ende Mai war ich als Gastprofessor an der New York University (NYU). Dort habe ich die Studierendenproteste gegen den Gaza-Krieg hautnah miterlebt. Ich habe dabei gesehen, wie wichtig es ist, dass die unterschiedlichen Lager zu Wort kommen und gehört werden. Beides ist derzeit kaum möglich. Dies ist kein klassischer Blogpost, sondern ein persönlicher und natürlich subjektiver Erfahrungsbericht aus meiner Zeit in New York.

Growing the Living Tree

On 21 June 2024, the High Court of Namibia in Friedel Laurentius Dausab vs. The Minister of Justice unanimously held that laws criminalizing same-sex relationships are unconstitutional and invalid. The judgment significantly advances anti-discrimination law jurisprudence in Namibia, particularly in relation to the grounds of sexual orientation and the interpretation of constitutional equality provisions.

Das Aus für Influencer in Uniform?

 „Officer Denny“ darf keinen privaten TikTok-Account betreiben, mit dem er über seinen Alltag als Polizist in der Bundeshauptstadt informiert. Dies hat das VG Berlin im März bestätigt, nachdem der Dienstherr dem Polizeibeamten untersagt hatte, seinen Account weiter zu betreiben. Die nun veröffentlichten Entscheidungsgründe zeigen, dass das Gericht der Argumentation des Dienstherren weitestgehend folgt. Das VG Berlin verpasst aber die Gelegenheit, Meinungsfreiheit und beamtenrechtliche Neutralitätspflicht überzeugend ins Verhältnis zu setzen.

A Global South Perspective on Loss and Damage Litigation

In June 2024, delegates undertook two-week-long negotiations at the UNFCCC Bonn Climate Change Conference. These meetings concerned the modalities of the newly instituted Loss and Damage (L&D) Fund and the provision of financial assistance to developing countries. In this piece, we reflect on the future interactions between the L&D Fund and litigations regarding L&D. We argue that these two phenomena must be seen as having a synergistic relation, effectively benefitting the Global South.

Im »Westen« viel Neues

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 11. Juni 2024 einen geschlechtsspezifischen Asylgrund bestätigt: Frauen, die jahrelang in einem Umfeld der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern gelebt haben, können unter Umständen einen Anspruch auf Asyl haben, wenn sie diese Lebensweise in ihrem Heimatland aufgeben müssten. Das Urteil stärkt damit nicht nur die Stellung von Frauen in Asylfragen. Es könnte sich auch auf den Schutzstatus von sogenannten „Klimaflüchtlingen“ auswirken.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Der Versuch der belgischen Ratspräsidentschaft, ein Verhandlungsmandat für die Umsetzung der umstrittenen Chatkontrolle-Verordnung zu erzielen, ist letzte Woche unter anderem am Widerstand Deutschlands gescheitert. Das sind gute Nachrichten für die Grundrechte, doch trotz der Umwälzungen durch die Europawahl ist es noch zu früh für eine Entwarnung.

Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung wird so öffentlich mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, zukünftig darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit.