Ein Verbrechen sucht ein Gericht

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verletzt das Gewaltverbot der UN-Charta in aller Deutlichkeit, bleibt strafrechtlich allerdings bislang ungesühnt. Der Europarat und die Ukraine reagieren mit einem Sondertribunal, das hochrangige Verantwortliche für das Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft ziehen soll – trotz politischer und verfassungsrechtlicher Hürden. Es bündelt internationale Unterstützung und setzt ein starkes Zeichen gegen Straflosigkeit bei Angriffen auf die internationale Rechtsordnung. Ein ungewöhnlicher Schritt, der das Völkerstrafrecht grundlegend herausfordert.

Kein SLAPP-Back

„SLAPP“ („strategic lawsuits against public participation“) meint Konstellationen, in denen gerichtliche Verfahren als Druckmittel genutzt werden, um Personen zum Schweigen zu bringen – eine Strategie, die sich in den letzten Jahren nicht zuletzt in rechten Kreisen steigender Beliebtheit erfreut. Letztes Jahr erließ die EU eine Anti-SLAPP-Richtlinie. Das Justizministerium hat für deren Umsetzung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der allerdings keine allzu großen Auswirkungen haben dürfte. Das liegt einerseits an den Maßnahmen, die er den SLAPPs entgegenstellt – andererseits aber auch daran, dass diese missbräuchlichen Klagen schwer zu fassen sind.

An Ecofeminist Approach to EU Biodiversity Law

This blog post aims at briefly addressing the issue of hunting as it is regulated in EU biodiversity law using legal ecofeminism as method of analysis. It starts from a reflection on ecofeminism as related to hunting, then argues that EU law, including the EU Charter is inherently anthropocentric, and highlights the ambiguities of EU biodiversity law. By referring to a judgment rendered by the Court of Justice of the EU (CJEU) on the conservation of wolves in 2019, this post encourages an ecofeminist legal reading of EU biodiversity law. E

Parteiverbot gleich Mandatsverlust?

Mit den jüngsten Beschlüssen des SPD-Bundesparteitags zur Vorbereitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens hat die Debatte erneut an Dynamik gewonnen. Dabei rückt auch die Frage in den Fokus, was mit den Mandaten der AfD-Abgeordneten im Europäischen Parlament, im Bundestag und in den Landtagen im Falle eines Parteiverbots geschehen würde. Was nach deutschem Recht eindeutig scheint, wirft im Lichte des Völkerrechts und insbesondere der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bisher nur selten beachtete Fragen auf.

The »Best Available Science«

Two recent fisheries disputes reveal that the “best available science” standard is neither singular nor straightforward. Instead, science emerges as contested terrain, shaped by power, uncertainty, and competing truths. These cases could have important implications for the future application of the EU’s Charter of Fundamental Rights and its growing relevance for biodiversity and animal protection.

Die Würde der Schwangeren ist unantastbar

Nachdem in der letzten Legislatur die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gescheitert war, könnte die Debatte nun wieder Auftrieb bekommen: Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Ärztetag eine Entkriminalisierung gefordert, und auch das britische Unterhaus stimmte endlich dafür. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht dazu zwar konkret nichts vor. Doch der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln, weil er die Würde von Schwangeren zu achten hat – und es sich dabei um eine absolute Achtungspflicht handelt.

The Limits of Limiting Democracy

The intellectual and institutional architectures built around democracy are under pressure – and evolving: Germany reformed its fiscal constitution in March, Europe’s Stability and Growth Pact is undergoing a stress test, and in the United States, the White House is questioning the independence of monetary policy. Historically, democracy has an ambivalent reputation: Plato described it as both the freest and the most unstable of governments. But how far and in what ways can democracy be limited before it loses its democratic nature?

Remonstration an der Grenze

Da Innenminister Dobrindt trotz der Entscheidung des VG Berlin weiter Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen durchführen lässt, könnte nunmehr ein Institut des Dienstrechts relevant werden, das lange ein „Schattendasein“ fristete: die Remonstration. Dabei geht es hier insbesondere um die Frage, ob Bundespolizist:innen verpflichtet sind, hinsichtlich der Zurückweisungen zu remonstrieren (§ 63 Abs. 2 S. 1 BBG). Die Rechtsprechung von BVerfG und BGH spricht indes eher gegen diese Pflicht. Ein Recht zur Remonstration besteht aufgrund der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der aktuellen Praxis indes bereits jetzt.