Was hilft mir das Recht auf Vergessen, wenn ich nicht für mich sein kann?

Privacy heißt, für mich bleiben zu können. Eine Grenze ziehen zu dürfen zwischen mir und der Gesellschaft, ab der sie mich in Ruhe lassen muss und ich von ihrer moralischen, politischen und ökonomischen Inanspruchnahme unbehelligt bleibe. Mich undurchsichtig machen, mich verhüllen, mich verbergen zu dürfen, in meinen Kleidern am Leib, in den Wänden meiner Wohnung, in meiner eigenen Person. Das Google-Urteil des EuGH hat eine Menge Kritik erfahren, weil es das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Meinungsfreiheit derer, die Informationen verbreiten wollen, nicht ausreichend schützt. Sollten wir uns nicht mindestens genau so viel Sorgen um jenes Recht auf Privacy machen, das das Google-Urteil eigentlich schützen soll? Reflexionen über das Recht auf Vergessen anlässlich eines Vortrags von Jack Balkin zu Freedom of Speech im Überwachungsstaat.

Paying Tribute to the Ghost of Democratic Deficit

Literally a week ago any scholar daring to advocate “less power for the EU Parliament” and “hands off the Commission” would have faced a storm of dramatic accusations from all sorts of legal and political scientists. EU academia is deeply infected by a virus called “democratic deficit”. Last week parliamentary elections in Europe revealed the need to challenge this virus and explain why politicising the Commission (the direction enthusiastically advanced in recent EU scholarship) is largely erroneous and potentially mortal for the EU immune system.

Die Einsamkeit des deutschsprachigen Europarechts

Europarechtler im Ausland nehmen deutschsprachige Diskussionsbeiträge kaum noch wahr. Doch auch in Deutschland werden auf Englisch geführte Debatten teilweise ignoriert. Dies erschwert den internationalen Austausch über die Vorzüge und Defizite des Unionsrechts und stellt die deutsche Europarechtswissenschaft vor die Frage, wie sie es mit den Publikationen (auch) auf Englisch hält.

The Solitude of European Law Made in Germany

European law scholars abroad rarely take notice of contributions in German. But German law scholars also tend to ignore debates in English. This disconnect hampers the effectiveness of both domestic and transnational discussions about the benefits and pitfalls of European Union law. Participants in these debates should reflect about linguistic choices and their implications for our legal culture(s).

Das gelöschte Feststellungsinteresse: BVerwG weist Klage gegen BND-Überwachung ab

Tausende Suchbegriffe stehen auf der Liste des BND, mit deren Hilfe der Dienst im internationalen Internet- und Telefonverkehr nach verdächtigem Gedankenaustausch sucht. Angesichts des Umfangs der Schlagwortliste ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass auch der ein oder andere Rechtsanwalt Teil des nachrichtendienstlichen Beifangs wird. Der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht, der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting, sah sich besonders gefährdet. Doch der Versuch, das für die Zulässigkeit notwendige Feststellungsinteresse zu konstruieren, scheiterte am Bundesverwaltungsgericht und dem bewährten Argument: Da kann ja jeder kommen.

Why EU-friendly Poland showed so little voter turnout at the EP elections

The Polish society is still a beneficiary of the European integration. We take advantage of the output legitimacy of the system. EU money has a substantial impact on the situation of farmers, infrastructure investments (highways, railway, modern buildings, renovation of cities) or numerous social cohesion programs. But there is a general feeling that support by the EU budget is the most natural thing, like oxygen in the air. We deserve it due to our democratic transformation path. That is the reason why more than 80% of the Polish population support European integration. But at the same time, there is no feeling of responsibility for the whole European project.

Der Weltkongress des Verfassungsrechts tagt, und ich darf nicht hin

Im Juni trifft sich die Verfassungsrechtswissenschaft der Welt in Oslo zu einer großen Konferenz. Die findet nur alle paar Jahre statt, und ich fände das ganz spannend, so gebündelt zu beobachten, wie Verfassungsjuristen aus den unterschiedlichsten Ecken der Welt miteinander reden, welche gemeinsamen Themen sie haben, welche Unterschiede sichtbar werden. Also bot ich der FAZ einen Artikel dazu an, die fand das eine schöne Idee und bestellte einen Bericht. Ich schrieb an die auf der Konferenz-Website angegebene Stelle eine Mail und bat, mich als Journalisten zu akkreditieren. Das war am 14. März. Heute habe ich Antwort bekommen.

Die Konsultation der EU-Kommission zum Investitionsschutz: Was lernen wir daraus über die TTIP-Verhandlungen?

Ein kurzer Blick zurück: Die öffentlich und medial aufgeladene Kritik an einem Investitionsschutzkapitel einschließlich der Möglichkeit von Investor-Staat-Streitbeilegung im TTIP führte dazu, dass sich die Kommission am 21. Januar 2014 dazu genötigt sah, eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema durchzuführen. Auf meine Frage, warum die Konsultation nur zu diesem und nicht zu anderen strittigen Themen wie Dienstleistungsliberalisierung und regulatorische Kooperation durchgeführt würde, antwortete ein Kommissionsbeamter aus dem TTIP-Verhandlungsteam: „Wir wurden dazu gezwungen“. Das bedeutet zweierlei: Erstes, von selbst hätte die Kommission diesen Schritt – trotz ihrer Beteuerungen, transparent zu verhandeln und alle Betroffenen ausreichend zu informieren – nicht unternommen. Zweitens, Konsultationen zu anderen Themen wird es nur geben, wenn die Öffentlichkeit sie vehement einfordert.

Wenn der Volkswille den Gesetzgeber zum Verfassungsbruch zwingt

Mit der erfolgreichen Pädophilen-Initiative haben die Schweizer ihre Regierung in eine Zwickmühle gebracht: Das absolute Verbot, verurteilte Pädophile jemals wieder mit Kindern arbeiten zu lassen, verstößt gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. So bleibt der Regierung bei der Umsetzung nur die Wahl, auf die eine oder auf die andere Weise verfassungswidriges Recht zu schaffen.