Unconstitutional Either Way: The Swiss Government is Caught in a Catch-22 Situation
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Im Februar des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum 30. Juni 2014 auch eingetragenen Lebenspartnern zu ermöglichen, das adoptierte Kind ihres Partners anzunehmen. Dem ist der Gesetzgeber jetzt nachgekommen. Am Donnerstag hat der Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet. Doch erledigt ist die Sache damit vermutlich noch lange nicht. Das nächste Urteil aus Karlsruhe zur Adoptionsthematik ist bereits programmiert.
Europawahlen, Meinungsfreiheit, Rundfunkbeitrag: Was die rechtswissenschaftlichen Blogs in dieser Woche beschäftigt hat.
Dass jemand, der nüchtern und ohne Ironie den Hitlergruß zeigt, ein Nazi ist, versteht sich von selbst. Aber verbreitet er damit auch Nazi-Ideologie? In Deutschland (und auch in Österreich) stellt sich die Frage gar nicht erst; dort ist das Zeigen nationalsozialistischer Symbole per se verboten. In der Schweiz stellt sich diese Frage sehr wohl. Und nach dem heute veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts, wonach selbst ein bei einer Kundgebung auf dem Nationalheiligtum Rütli in die Luft gereckter rechter Arm nicht unbedingt Nazi-Ideologie verbreitet, erst recht.
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Wo enden die universellen Rechte? Das fragt durchschnittliche Fleischkonsum in der EU bei 60 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Aber auch wer vegetarisch lebt, wird nicht unbedingt freundlich reagieren, wenn sich eine hässliche schwarze Spinne ins Schlafzimmer verirrt hat – und wird ihr vielleicht ohne großes Kopfzerbrechen den Garaus machen. Wo verlaufen die Grenzen dessen, was wir mit Tieren tun dürfen? Tierrechte – wieso nicht? Der Vorschlag, diese Frage »vom Tier her« zu betrachten und über Tierrechte zu sprechen, scheint zugleich ungewöhnlich und naheliegend. Ungewöhnlich, weil wir Rechte jahrhundertelang als etwas spezifisch menschliches betrachtet haben. Dass wir üblicherweise »Menschenrechte« und »universelle Rechte« ... continue reading
In drei Kammerbeschlüssen hat das BVerfG Eltern in schwierigen Lebenssituationen davor bewahrt, das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen zu bekommen.
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Sonia Sotomayor: Latina, progressiv, auskunftsfreudig. Clarence Thomas: schwarz, konservativ, verschlossen. Wenn es um Diskriminierungs- und Minderheitenfragen geht, ist der jeweilige Ansatz bei der Verfassungsinterpretation der beiden Richter am US Supreme Court untrennbar mit ihren politischen Ansichten verbunden, die wiederum Resultat ihrer eigenen Lebenserzählung sind.
This year, Supreme Court Justice Clarence Thomas finally broke his seven-year silence, but only by cracking a joke that even the stenographers were unable to comprehend. He spends most Court hearings lounging around in his leather chair, staring at the ceiling. Apparently he is listening, but for years observers of the Supreme Court have wondered what he is thinking, what motivates his judgments and why his opinions seem to get ever more conservative. Last week we were able to witness a Justice of entirely different temperament, when his colleague Justice Sonia Sotomayor presented her memoire, My Beloved World, in Berlin. ... continue reading