Fierce Justice, Learning Democracy and Affirmative Action
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Wenn ein Richter am Obersten Gerichtshof bei der Urteilsverkündung persönlich sein abweichendes Sondervotum verlese, dann sei das mehr eine Art Entertainment für die Presse, auf das sie gut verzichten könnte, ließ Sonia Sotomayor noch vor wenigen Wochen die Justizjournalistin Linda Greenhouse in einem sehr lesenswerten öffentlichen Gespräch des Yale Law Journal wissen. Aber, so bekannte die Richterin, das ostentative Ritual sei auch ein Signal dafür geworden, wie ernst es einem Mitglied des Gerichtshofs mit der Kritik an den Kolleginnen und Kollegen sei und wie sehr der Dissenter davon überzeugt sei, dass der Supreme Court mit seiner Mehrheitsentscheidung falsch liege. Wer ... continue reading
Ich möchte mich in meinem Beitrag zur Bewertung des Investitionsschutzrechts im Rahmen des Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommens („TTIP“) dem bislang eher wenig beachteten Vorschlag der Kommission widmen, die Auslegungskompetenzen der Schiedsgerichte zu begrenzen (Frage 11 des Konsultationsdokuments). Die Kommission möchte Regelungen einführen, die es der EU (gemeinsam mit den USA) ermöglichen, auf die Auslegung der Investitionsschutzbestimmungen durch Schiedsgerichte einzuwirken. Die Kommission will durch solche Regelungen fehlerhaften Interpretationen der Investitionsschutzbestimmungen durch Schiedsgerichte entgegenwirken. Ist diese begrenzte Auslegungskompetenz der Schiedsgerichte nun der richtige Weg, Fehlurteile zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Investitionsschutzbestimmungen stets im Einklang mit den Parteiwillen ausgelegt und so die regulatorischen Interessen der Staaten (aus Sicht der Vertragsparteien) ausreichend beachtet werden? Oder wird hier das „Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ und die Unabhängigkeit der Schiedsgerichte so sehr eingeschränkt, dass faire Verfahren nicht mehr möglich sind?
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Steuervermeidung, Verfassungsgerichtsreform, Ungarn: Was die rechtswissenschaftliche Bloglandschaft in dieser Woche geformt hat.
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Die Bundesregierung war zu Beginn der Legislaturperiode nah dran, das altmodische Konzept der Staatsangehörigkeit als "Krönung" des Integrationsprozesses durch ein inklusives und modernes Staatsangehörigkeitsrecht abzulösen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt diese Hoffnung nicht. Die Koalitionspartner bleiben der hochgradig symbolischen Verbindung von nachgewiesener Integration und Staatsangehörigkeitserwerb verhaftet, anstatt die volle und gleichberechtigte Mitgliedschaft als Instrument zum empowerment und zur frühzeitigen Inklusion von Kindern ausländischer Eltern zu nutzen.The German government was very close to making an important step to finally dispose of the outdated understanding of nationality as a reward for integration in favour of a modern and inclusive regulation of citizenship. With the current proposal, the coalition holds on to the highly symbolic link between proven integration and acquisition of nationality instead of using full membership as a tool to empower and thereby include children of immigrants at the earliest possible moment.
Über unsere Grundrechte brauchen wir uns anscheinend keine großen Sorgen zu machen. Gleich drei mächtige Gerichte bewerben sich darum, sie für uns schützen zu dürfen, EuGH, EGMR und BVerfG, alle drei mit gehörigem Selbstbewusstsein und Gestaltungswillen ausgestattet, und wenn sie einer Schutzlücke begegnen, dann zögern sie selten, Maßstäbe zu entwickeln, um sie stopfen zu können, zumal sie der Wettbewerbsdruck, den sie untereinander verspüren, zusätzlich anspornt. Das Ergebnis: Wenn uns Staats- und Unionsbürger irgendein Official aus Berlin oder Brüssel oder sonstwo diskriminieren oder unsere Freiheit beschränken will, dann muss er sich dafür am Ende womöglich vor dem Grundgesetz UND der Europäischen ... continue reading