NRW-Kopftuchverbot: Gesetzesarchitekt Kirchhof ist befangen

Verfassungsrichter sind doch rechte Teufelskerle. Sie können Regelungsgebäude nicht nur zum Einsturz bringen, nein, sie entwerfen auch schon mal welche. Als Architekten des Rechts steht ihnen dann „eine Art Urheberschaft“ für ein bestimmtes Regelungskonzept zu. Und wenn dann eben dieses Regelungskonzept in Karlsruhe als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde auf dem Schreibtisch landet, sind sie befangen und können darüber nicht miturteilen. Das hat der Erste Senat jetzt im Fall seines Vorsitzenden Ferdinand Kirchhof entschieden.  Kirchhof, im Zivilberuf Juraprofessor in Tübingen, hatte sich 2003 (also vor seiner Amtszeit) als Gesetzesarchitekt betätigt mit dem Auftrag, ein verfassungsfestes Kopftuchverbot für Baden-Württemberg zu entwerfen, und zwar ... continue reading

Fünfprozenthürde im Grundgesetz: Von wegen Affront

Die Fünfprozenthürde, glaubt man der FAZ, wird jetzt wohl erstmal doch nicht im Grundgesetz selbst verankert und damit karlsruhefest gemacht. Man befürchte, so heißt es, dass ein solcher Schritt als „Affront des Bundestages gegen das Bundesverfassungsgericht“ gewertet werden könnte. Wieso wäre das ein Affront? Nach allem, was in punkto Wahlrecht zwischen Karlsruhe in Berlin in den letzten Monaten und Jahren so alles vorgefallen ist, scheint die Antwort auf der Hand zu liegen: erst das Versäumnis, das von Karlsruhe monierte Problem mit dem negativen Stimmgewicht fristgemäß aus der Welt zu schaffen. Dann die Einführung der Dreiprozenthürde anstelle der von Karlsruhe für ... continue reading

Frankreichs Verfassungsrat setzt Ämterhäufung bei Parlamentariern ein Ende

Mitte Februar hat der französische Verfassungsrat das Schlusskapitel eines Politik- und Verfassungskrimis geschrieben, der seit drei Jahrzehnten andauert: Die Weisen haben das verfassungsausführende Gesetz (loi organique) zum Verbot der Ämterhäufung bei Parlamentariern (cumul des mandats) – eine in Frankreich beliebte Praxis – für weitestgehend verfassungskonform erklärt. Aufgrund der neuen Bestimmungen wird es den Mitgliedern des nationalen Parlaments, bestehend aus Assemblée Nationale und Sénat, ab 2017 nicht mehr möglich sein, neben ihrem Parlamentsmandat ein lokales Exekutivamt auszuüben. Diese Neuerungen, welche im Vorfeld zu hitzigen Debatten und zu einem Zerwürfnis der beiden Kammern des Parlaments geführt hatten, dürften das institutionelle Gefüge der Legislative und somit den Politikbetrieb der Republik in naher Zukunft auf den Kopf stellen.A month ago, the French Constitutional Council conducted the final episode of a political and constitutional saga which has lasted for three decades: The judges declared largely constitutional an Institutional Act (loi organique) prohibiting the plurality of offices (cumul des mandats) with national MPs, that is to say members of the Assemblée Nationale and the Sénat. According to the new provisions, MPs will from 2017 onwards no longer be permitted to hold a local public office of executive nature in parallel to their parliamentary mandate – which is a widespread practice in France. It is expected that the reform, which had led to heated public debate and to a discord of the two chambers of Parliament, will profoundly alter the institutional landscape of the legislative branch and, hence, French politics.

Evident daneben: eine Antwort auf Holm Putzke

Wenn Juristen überhaupt auf die empirischen Wissenschaften zurückgreifen, tun sie das meistens, um ihre Rechtsansicht zu untermauern. Häufig nutzen sie empirische Erkenntnisse daher – bewusst oder unbewusst – nur selektiv; die Auswahl der Quellen wird hingegen nicht thematisiert. Lawyers, könnte man angelehnt an Andrew Lang sagen, »use statistics in the same way that a drunk uses lamp-posts – for support rather than illumination.« Da macht auch die Beschneidungsdebatte keine Ausnahme. Eine Ausnahme muss aber bleiben, wie nun manche Beschneidungsgegner einen Autor angreifen, der diesen Umgang mit Empirie zum Thema macht. Was ist passiert? Hendrik Pekárek hat Ende des vergangenen Jahres ... continue reading

Eine kurze Geschichte des ukrainischen Verfassungsrechts

Ein starker Präsident oder ein starkes Parlament? Zwischen diesen beiden Polen ist die ukrainische Verfassung in den letzten 20 Jahren mehrfach hin- und heroszilliert. Anastasiia Tatarenko liefert einen Überblick über den Verfassungswandel in der Ukraine vom Fall der Sowjetunion bis heute. A strong president or a strong parliament? The Ukrainian constitution has oscillated back and forth between these two poles several times during the last 20 years. Anastasiia Tatarenko provides an overview on Ukrainian constitutional changes from the fall of the Soviet Union till today.

Wahlrechtsausschluss für Entmündigte: Auf Polen kommt Ärger zu

Am 25. Mai 2014 wird auch in Polen die Wahl zum Europaparlament abgehalten. Menschen, die unter Vormundschaft stehen, dürfen nicht teilnehmen, weil das vom Parlament beschlossene polnische Wahlgesetz sie illegalerweise vom Wahlrecht ausschließt. Das könnte für Polen teuer werden.President of Poland Bronisław Komorowski has recently announced that the European Parliament elections would be held on 25 May 2014. Incapacitated persons won’t be able to cast their votes because the Electoral Code statute adopted by Polish Parliament has illegally deprived them of their voting rights. This may cost Poland a lot of money.

Voßkuhle drinnen, ich draußen

Und da sage noch jemand, Verfassungsthemen seien nur für ein paar elitäre Eierköpfe interessant… Zu dieser Stunde spricht gerade Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften über das Thema „Europa als Rechtsgemeinschaft„. Das hätte ich mir gerne angehört. Ging aber nicht. Als ich pünktlich um sieben am Gendarmenmarkt eintraf, sah ich schon von weitem eine Menschentraube. Gut 50 Leute standen sich vor verschlossener Tür die Füße in den Bauch. Die ganz vorne standen, klopften immer wieder gegen die Scheibe. Vergebens. Die Tür blieb zu. Irgendwann kam einer und rief: wegen Überfüllung geschlossen! Und das Tollste: die ... continue reading

EGMR zur FIAT-Affäre: Ein Bußgeld ist Strafe genug

Sie nannten ihn l'avvocato, den Anwalt: Giovanni Agnelli, der legendäre FIAT-Chef und verhinderte Jurist, hätte sich vielleicht über den Sieg gefreut, den seine früheren Geschäftsfreunde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) errungen haben. Weil sie von der Börsenaufsicht bereits mit einem Bußgeld wegen Marktmanipulation belegt wurden, darf gegen sie in der selben Sache kein weiteres Strafverfahren angestrengt werden, urteilte eine EGMR-Kammer in einer gestern veröffentlichten Entscheidung.