Identitätskontrolle auf Britisch
Der Europäische Gerichtshof braucht sich derzeit über einen Mangel an Herausforderern nicht zu beklagen. Noch vor dem
Der Europäische Gerichtshof braucht sich derzeit über einen Mangel an Herausforderern nicht zu beklagen. Noch vor dem
Heute gab es in Karlsruhe ein sonderbares Schauspiel zu besichtigen: Drei der prominentesten Rechtsextremen dieses Landes, die NPD-Funktionäre Udo Pastörs, Peter Marx und Johannes Müller, sammelten sich zum Foto-Shooting vor dem Amtssitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Erst alle vor dem Haupteingang, dann noch einmal Marx alleine vorn am Einfahrtstor mit schwarz-rot-goldenem Bundesadler. Bitte lächeln! An dem Ort, an dem ihr nach dem Willen der Landesinnenminister demnächst endgültig der Garaus gemacht werden soll, führt diese in jeder Hinsicht ohnehin ziemlich bankrotte Partei derzeit einen staunenswerten Tanz auf. Mit einigem Geschick sorgt sie seit geraumer Zeit dafür, dass dem Zweiten Senat die ... continue reading
Gegen Einladungen, die man lieber nicht erhalten hätte, hilft es regelmäßig, Krankheit, die Unverfügbarkeit des Babysitters oder Handwerkerbesuch vorzuschützen. Gegen Klagen, über die man lieber nicht entscheiden würde, hilft Gerichten bestenfalls der Einwand der Unzulässigkeit, der aber mit deutlich höherem Begründungsaufwand verbunden ist. Datenschützer haben jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen die Überwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ eingereicht - eine Einladung zur Auseinandersetzung mit der Regierung Cameron, für die man dem Gericht eine gute Ausrede wünschen möchte: Wenn es sich darauf einlässt, könnte es viel verlieren.
Der Rat der EU-Finanzminister möchte Teile des vorgeschlagenen Bankenabwicklungsfonds in einen zwischenstaatlichen Vertrag verschieben. Was technisch anmutet, ist im Kern ein demokratischer Präzedenzfall: Die EU-Institution, in der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, umgeht nämlich das Mitbestimmungsrecht des Europäischen Parlaments. Demokratiepolitisch darf es jedoch nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten stehen, Teile eines Gesetzesvorschlags, bei denen mit Widerstand im Parlament zu rechnen ist, einfach in einen Vertrag zu verschieben, wo das EU-Parlament keine Mitsprache hat und die nationalen Parlamente nur ihren Segen geben dürfen. So sieht es auch das Europarecht.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen historischen Schritt getan: Die Abtrennung der Fragen zum Ankaufprogramm von Staatsanleihen (OMT) der Europäischen Zentralbank vom Verfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und die Vorlage der Fragen zum OMT an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Nie zuvor hat das Gericht eine Frage im Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV an den EuGH gerichtet. Schade allerdings wäre es, wenn der EuGH die Vorlage als unzulässig abweisen müsste, weil die Fragen hypothetischer Natur sind und das Vorlageverfahren nicht als Gutachtenverfahren oder sonst missbraucht werden darf. Während normalerweise die Gerichte dem EuGH die Frage nach der Gültigkeit von Rechtsakten der Unionsorgane vorgelegt wird, fragt das BVerfG hier, ob das Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen OMT unvereinbar mit den Unionsverträgen ist und macht sehr deutlich, dass es von der Ungültigkeit ausgeht.
Die Medien waren sich schnell einig: eine Sensation, ein Paukenschlag, ein Wendepunkt. Mein Fazit ist nüchterner. Karlsruhe erkennt die eigenen Grenzen und versucht den EuGH als Verbündeten zu gewinnen.Among domestic commentators, the initial response was amazement: the reference by the German Constitutional Court was perceived as a sensation and turning point. My reaction is more moderate. Judges in Karlsruhe recognise their limits and try to push the ECJ in their direction.
Among domestic commentators, the initial response was amazement: the reference by the German Constitutional Court was perceived as a sensation and turning point. My reaction is more moderate. Judges in Karlsruhe recognise their limits and try to push the ECJ in their direction.
Wer sich angesichts der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe verstört fragt, was das denn überhaupt alles soll, hat meine ganze Sympathie. Ist das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank nun rechtswidrig oder nicht? Wird diese Frage nun in Luxemburg beantwortet oder in Karlsruhe? Und nach welchen Maßstäben? Und mit welchen Folgen? Und wann? Das kann man wirklich alles niemandem mehr erklären. Zunächst wollen wir aber mal eine wirklich epochale Neuigkeit festhalten, die dieser Tag und diese Entscheidung gebracht haben: Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht, das einflussreichste und sendungsbewussteste unter den Verfassungsgerichten Europas, zum ersten Mal in Luxemburg um eine europarechtliche Vorabentscheidung angefragt. Der ... continue reading
Das Manuskript, das der emigrierte deutsche Jurist Francis Mann Anfang 1938 nach Oxford an die renommierte Clarendon Press schickte, veränderte die Spielregeln des altehrwürdigen englischen Gerichtssystems. Traditionell galt es als unzulässig, bei Gericht noch lebende Autoren zu zitieren. Auf Mann jedoch bezogen sich auch hohe Richter – selbst im House of Lords fanden seine Überlegungen zum Geld- und Währungsrecht Erwähnung. Noch kurz vor seinem Tod im September 1991 korrigierte Mann die Druckfahnen der fünften Auflage. »The Legal Aspect of Money« wurde zum Standardwerk. Zuvor hatten Juristen den geheimnisvollen Gegenstand des Geldes eher für eine esoterische Domäne der Ökonomen gehalten, von ... continue reading
Wenn ein Deutscher ein Kind einer ausländischen Mutter als seines anerkennt, wird das Kind dadurch deutscher Staatsbürger und die Mutter aufenthaltsberechtigt. Seit 2008 kann der Staat dies aber verhindern: Er kann, sofern die Eltern nicht verheiratet sind und nicht zusammenleben, die Vaterschaft anfechten. Und wenn sich dann herausstellt, dass der Vater gar nicht der Vater ist, fällt automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes weg, und dann auch der Aufenthaltsstatus der Mutter. Dass man so weder mit binationalen Familien und ihren - deutschen - Kindern noch mit dem Staatsbürgerstatus umspringen kann, hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Senatsbeschluss in aller Schärfe klargestellt und diese Möglichkeit für verfassungswidrig und nichtig erklärt.