The EU in its most serious crisis ever (and that’s not the Euro crisis)

Following the recent fascinating exchange in the ‚pages‘ of the Verfassungsblog on what to do (or not) with Hungary given the current developments there it seems to be high time to return to the very basic question on the reasons behind the Union in Europe. The question of Europe’s raison d’être is as acute as ever now more than half a century into the project and is actively discussed for a good reason (eg de Búrca 2013). Answering this question is crucial – not only because such an answer could allow for a better legitimization – if not justification – ... continue reading

Die EZB vor dem Bundesverfassungsgericht, Teil 2

Wie immer das Verfahren um die Anleihenkäufe durch die EZB auf die Eurorettung auswirkt - im Europarecht wird dieser Fall auf jeden Fall tiefe Spuren hinterlassen: Das BVerfG hat offenbar vor, den Bürgern ein Grundrecht gegen Kompetenzverschiebungen in Europa zu geben. Das ist die Erkenntnis des zweiten Verhandlungstags.

Die EZB vor dem Bundesverfassungsgericht, Teil 1

Es ist wieder Sommer in Karlsruhe, und wieder wird über Europa verhandelt vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, über EZB, ESM, Fiskalpakt und die Frage, ob wir vor lauter Eurorettung unsere Demokratie kaputt machen. Zwar scheint mir die Erwartung der Öffentlichkeit an den Ratschluss der acht Richterinnen und Richter nicht mehr ganz so fiebrig zu sein wie im letzten Jahr. Aber dennoch war mir nicht danach zumute zu widersprechen, als Peter Gauweilers Prozessvertreter Dietrich Murswiek sein Eingangsstatement heute morgen mit den Worten begann, es handle sich bei dieser Verhandlung um einen »historischen Moment« und bei dem bevorstehenden Urteil um das ... continue reading

„Eine Krise des europäischen Rechts und auch des Verfassungsrechts“

Ingolf Pernice gibt im Verfassungsblog-Interview Auskunft, was er sich von der ESM-Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht erwartet, ob eine bloße Ankündigung künftiger Anleihenkäufe überhaupt ein tauglicher Verfahrensgegenstand sein kann und ob Karlsruhe mit einem zu weit gehenden Urteil eine nationale Verfassungskrise auslösen könnte.

Vom Ehegattensplitting und der Freiheit zur 50er-Jahre-Ehe

Die Zahl derer, die von der heutigen Entscheidung des Zweite BVerfG-Senats zum Thema Ehegattensplitting und Homo-Ehe überrascht worden sind, dürfte im niedrigen einstelligen Bereich liegen. Der heutige Beschluss ist nur der letzte eines halben Dutzend von Entscheidungen, die alle auf das Gleiche hinauslaufen: Wer Homo-Ehegatten etwas vorenthalten will, was er Hetero-Ehegatten gibt, muss gute Gründe dafür haben. Und die gibt es einfach nicht – jedenfalls nicht mehr, seit die Homo-Ehe 2005 als vollgültige Lebensgemeinschaft der wechselseitigen Verantwortungsübernahme ausgestaltet wurde und damit den Grund, weshalb das Grundgesetz die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates stellt, ebenfalls erfüllt. (Ob das auch ... continue reading

„Gezielte Tötung kann die legalste Art der Kriegsführung sein“

Vier Jahre land stand Harold Hongju Koh, einer der profiliertesten Völkerrechtler der USA, der Obama-Regierung als Rechtsberater zur Verfügung. Dabei hat er sich vom pointierten Kritiker des "War against Terror" zum Verteidiger von Drohnenangriffen und der gezielten Tötung von Terrorverdächtigen entwickelt. Im Verfassungsblog-Interview gibt er Auskunft, wieso.

„Targeted killing could be the most legal way to conduct warfare“

For four years Harold Honju Koh, one of the foremost US international lawyers, served the Obama adminstration as a Legal Advisor to the State Department. During that time he developped from a fierce critic of the "war on terror" to a defender of drone strikes and targeted killing. In a Verfassungsblog interview he tells us why.

Ist das deutsche Zustimmungsgesetz zur EU-Bankenaufsicht verfassungswidrig?

Eine EU-Verordnung bedarf eigentlich keines nationalen Gesetzgebungsverfahrens mehr. Im Falle der europäischen Bankenaufsicht will Deutschland aber trotzdem ein Zustimmungsgesetz nach Art. 23 I 2 GG dazu erlassen. Ist das überhaupt erlaubt? Nein, sagt Franz Mayer, Europarechtsprofessor aus Bielefeld, und warnt vor Verfassungsbruch und europarechtlicher Destabilisierung.

Gutachten aus Straßburg: Mehr Arbeit für den ohnehin überlasteten EGMR

Das europäische System des Menschenrechtsschutzes steht vor einer weitreichenden Reform. Die obersten nationalen Gerichte werden, wenn sie auf Schwierigkeiten bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention stoßen, den EGMR um ein Rechtsgutachten anrufen können. Diese Maßnahme könnte große Auswirkungen auf die Funktionalität des Systems haben - ob günstige oder nicht, wird sich erst noch zeigen.