Wie das ESM-Urteil umgesetzt werden kann

Von CHRISTIAN CALLIESS und CHRISTOPHER SCHOENFLEISCH Im Ergebnis ist die gestrige Entscheidung des BVerfG zu ESM-Vertrag und Fiskalpakt überzeugend. Sie bringt erst einmal Ruhe in eine europaweit zunehmend aufgeregte Debatte, die einmal mehr stark von der skeptischen Perspektive der Kläger geprägt war. Der europarechtliche und – durch das EFSF-Urteil vorgeprägte – verfassungsrechtliche Hintergrund geriet dabei manchmal ein wenig aus dem Blick. Allerdings verlangt das Gericht in zweierlei Hinsicht Klarstellungen, die die Auslegung des ESMV betreffen. Erstens ist »[…] eine Ratifizierung des ESM-Vertrages nur zulässig, wenn die Bundesrepublik Deutschland sicherstellt, dass Art. 8 Abs. 5 Satz 1 ESMV, vorbehaltlich von Entscheidungen nach Art. 10 Abs. ... continue reading

Das ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ein fiebersenkendes Mittel

Was hatten wir eigentlich alle in den letzten Tagen? Wieso haben wir uns so besoffen machen lassen von dieser Stimmung, da komme etwas ungeheuer Wichtiges und Grundsätzliches und Weichenstellendes auf uns zu? Wer das heutige Urteil aus Karlsruhe zu ESM und Fiskalpakt liest, wird sich zu Recht diese Fragen stellen. Denn tatsächlich ist dieses Urteil das strikte Gegenteil dessen, was sich die Euro-Apokalyptiker und Verfassungskanonisierer erwartet hatten: Es ist ein höchst eindrucksvolles Dokument richterlicher Selbstbescheidung und Kenntnis der eigenen Grenzen, ein respektgebietendes Zeugnis von Klugheit und Verantwortungsbewusstsein und, gemessen an der fieberhaften Spannung, mit der die deutsche, europäische, ja globale ... continue reading

Die EZB vor Gericht, Teil 2: Spärliche Erfolgsaussichten

VII.  Eine Klage gegen die EZB könnte nur dann Erfolg haben, wenn das Handeln der EZB gegen Europarecht verstieße. In punkto Sekundärmarktkäufe ist das nicht der Fall. Art. 123 AEUV verbietet der EZB nur den Ankauf von Staatsanleihen direkt vom Emittenten, nicht aber den mittelbaren Erwerb vom Sekundärmarkt. Das sehe nicht  nur ich so, das teilen etliche Stimmen in der Wissenschaft. Eine Umgehung des Art. 123 AEUV, weil die EZB faktisch Staatsfinanzierung betreiben und die von Art. 123 AEUV bezweckte Disziplinierung durch die Märkte aushebeln würde, liegt nicht vor:  Am Sekundärmarkt erworbene Anleihen waren schon – so zumindest die Annahme ... continue reading

Die EZB vor Gericht? Teil I: Wer klagen könnte, und wogegen

Jetzt also auch die Europäische Zentralbank. Die jüngste Ankündigung der EZB erneut Staatsanleihen von Euro-Staaten ankaufen zu wollen hat sofort eine Debatte ausgelöst, ob die EZB das denn überhaupt darf oder nicht und ob man nicht die Gerichte einschalten müsste. Das zu fragen ist natürlich nicht verboten. Aber es setzt sich fort, was die deutsche Europadebatte seit geraumer Zeit prägt: Politiker argumentieren juristisch, mutieren zu Hobby-Europarechtlern  und Freizeit-Verfassungsexperten. Es gibt auch schon wieder den obligatorischen – aussichtslosen – Gauweiler-Antrag an das BVerfG zum gerade akuten EU-Problem, er erhält ja auch als eine Art Poweruser des Verfassungsgerichts einen lukrativen Vielkläger-Bonus. Bei ... continue reading

Justice Kagan über Rechtskritik und die Eismaschine im Supreme Court

Das Bundesverfassungsgericht erfreut sich einer aktuellen Umfrage zufolge bei den Bürgern stetig wachsender Beliebtheit. Ganz anders steht es derzeit um die öffentliche Wertschätzung des amerikanischen Supreme Court: die öffentliche Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des höchsten Gerichts der Vereinigten Staaten ist Meinungsumfragen zufolge in den vergangenen Jahren erheblich zurückgegangen. Was kann der Oberste Gerichtshof tun, um das Vertrauen der Amerikaner wiederzugewinnen? Elena Kagan, die dem US Supreme Court seit zwei Jahren als associate justice angehört, wünscht sich weniger 5-4-Entscheidungen, die in der Öffentlichkeit stets den Endruck eines entlang politischer Trennlinien gespaltenen Gerichts interpretiert würden. Dies sei freilich eine falsche Wahrnehmung: nicht über ... continue reading

Asylrecht schützt nicht nur „Kernbereich“ der Religionsfreiheit

Wegen seines Glaubens verfolgt wird nicht nur, wem verboten ist zu glauben. Sondern auch, wem verboten ist, seinen Glauben öffentlich zu praktizieren. Daran hat heute der EuGH die deutsche Asylpraxis erinnert. Die fand nämlich bisher, dass Asylbewerber dann getrost nach Hause abgeschoben werden können, wenn dort die öffentliche Ausübung ihrer Religion unter Strafe steht. Sollen sie halt daheim im Kämmerlein ihren sonderbaren Riten nachgehen und sich ansonsten schön still verhalten, dann kann ihnen nichts passieren. Dem lag die Sichtweise zugrunde, dass im Asylkontext der Schutzbereich der Religionsfreiheit viel enger gezogen ist als sonst: Nur ein „Kernbereich“ sei geschützt, nämlich die ... continue reading

Was, wenn einer der Großväter der Verfassung beschnitten war?

Man könnte meinen, in der Debatte um das Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln sei inzwischen so ziemlich alles gesagt. Aber in der viele Stimmen umfassenden Diskussion fehlt immer noch eine Einordnung der Entscheidung in einen größeren historischen Zusammenhang und die Frage nach der Vereinbarkeit der Kölner Entscheidung mit § 1 StGB und Art. 103 II GG. Beides kann hier nur, um mal ein besonders treffendes Wort zu nehmen, angeschnitten werden. Das Landgericht Köln argumentiert bekanntlich, dass eine Einwilligung der Eltern in die Beschneidung nicht dem Kindeswohl diene und daher nicht für eine Rechtfertigung des medizinisch nicht gebotenen Eingriffs wirksam werden könne: ... continue reading

Alle lieben Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat unter allen Verfassungsorganen am wenigsten Sanktionen zu befürchten, wenn es unpopuläre Entscheidungen fällt. Das führt aber nicht dazu, dass es immer unpopulärer wird. Im Gegenteil – es wird immer populärer. Das Allensbach-Institut hat die Deutschen sehr ausführlich zu ihrer Meinung über das BVerfG befragt, und die FAZ hat die Auswertung der Institutsdirektorin Renate Köcher wie üblich abgedruckt. Das Ergebnis: Anfang der 90er Jahre fand nicht mal jeder Zweite das BVerfG gut. Und heute? 64 Prozent! Vertrauen in die Institution haben sensationelle 75 Prozent (zum Vergleich: Bundestag 40 Prozent, EU-Kommission 22 Prozent). Ihren Einfluss finden 56 Prozent angemessen, ... continue reading