Väterrechte II: Auch Russlands Armee darf nicht Gender Stereotyping betreiben

Die andere bedeutetende Entscheidung des heutigen Tages zum Thema Rechte von Vätern ist ein Fall aus Russland. Genau genommen geht es weniger um die Rechte von Vätern als um die von Männern oder, noch genauer, um die von Menschen generell, nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert zu werden. Der Fall dreht sich nur um eine Vaterschaft, nämlich die des Klägers Konstantin Markin, der Soldat war in der russischen Armee, bis er ein Kind bekam und Vaterschaftsurlaub haben wollte. Bei der russischen Armee gibt es aber nur Mutterschaftsurlaub. Child-Carers and Breadwinners 2010 hatte eine Kammer ihm Recht gegeben und die bisherige Rechtsprechung ... continue reading

Väterrechte I: Familie vor Abstammung

Wer ein Kind gezeugt hat, ist deshalb noch lange nicht sein Vater. Wenn ein anderer Mann die Mutter vor der Geburt heiratet oder danach mit ihrem Einverständnis die Vaterschaft anerkennt, dann ist der biologische Vater draußen. Rechtlich ist er überhaupt nicht vorhanden. Er kann zwar versuchen, die Vaterschaft anzufechten, aber das geht nur, wenn der rechtliche Vater seine väterliche Verantwortung für das Kind nicht ausübt. Solange der rechtliche Vater auch der soziale Vater ist, hat der biologische Vater keine Chance. Dieser Zustand stand in zwei heute vom EGMR entschiedenen Fällen vor Gericht: Ist das mit dem Recht des biologischen Vaters ... continue reading

Nationale Parlamente sind in der Euro-Krise nicht entbehrlich

Von FRANZ C. MAYER Vielleicht wäre es am einfachsten, das Volk löste das Parlament auf und entschiede gleich alles selber. Die Forderung nach der Entscheidung durch das Volk im europäischen Kontext hat derzeit Konjunktur. In etlichen Zeitungskommentaren wird ein Volksentscheid über den Fiskalvertrag gefordert. Verfassungsrichter werden dahingehend zitiert, die nächste Kompetenzübertragung an die EU solle an eine Volksabstimmung über ein neues Grundgesetz gekoppelt werden. Dabei war doch zuletzt der Bundestag immer stärker als Wahrer der Demokratie in der EU hervorgetreten. Von FRANZ C. MAYER Vielleicht wäre es am einfachsten, das Volk löste das Parlament auf und entschiede gleich alles selber. ... continue reading

Verfassungsrecht in Paris

Zwei Wochen konnte ich als Professeur Invité das Institut Michel Villey der Université Paris II – Panthéon-Assas besuchen. Die Rechtswissenschaften spielen in Frankreich vielleicht die Rolle, vor der uns Anhänger der deutschen Staatsprüfung immer warnen: ein kleineres Fach, das keine politischen Karrieren generiert, mit weniger praktischem Gewicht. Nun, mir gefällt gerade dies sehr gut: eine wirklich akademische Disziplin, in welcher die Rechtsgeschichte, die Verfassungstheorie und Rechtsvergleichung eine größere Rolle spielen, ohne dass das Ganze weltfremd würde. Die Doktorarbeien sind rein wissenschaftliche Angelegenheit und im Schnitt von höherem Niveau als bei uns. Natürlich gibt es auch in Frankreich wie überall sonst ... continue reading

Möglichst wenig peinlich: Zur Würde des Amtes des Bundespräsidenten

Die Qual hat ein Ende. Das höchste Amt im Staate ist wieder besetzt, mit einem Mann, den zwar nicht alle lieben, aber doch alle respektieren. Joachim Gauck ist gewählt, am Freitag wird er vereidigt. Die viel beschworene »Würde des Amtes«, die schon unter Gaucks Vor-Vorgänger Horst Köhler und seinem kläglichen Abgang so böse gelitten hatte – jetzt, so scheint es, kann sie sich regenerieren. Jetzt wird alles wieder gut. Wird es das? Genügt es wirklich, sich die individuellen Fehler der jeweiligen Amtsinhaber wegzudenken, und schon steht die Würde des Amtes wieder strahlend da? Tatsächlich wirkt es doch eher so, als ... continue reading

Assistententagung 2012: Grund und Grenzen juristischer Debatten

Von (dem Autor_innenkollektiv) HANNAH BIRKENKÖTTER, MICHAEL VON LANDENBERG-ROBERG, SABINE MÜLLER-MALL, ALEXANDER TISCHBIREK und TIM WIHL Um die Thesen und ihre Begründungen, die weit in theoretische Tiefen reichen oder bloße Darstellungen positiven Rechts bleiben können, ist es in juristischen Debatten ja höchst unterschiedlich bestellt. Als bloße Darstellungen erweitern sie in manchen Fällen Horizonte, informieren oder liefern Perspektiven, in anderen Fällen aber provozieren sie Fragen: jene nach dem warum und woher, nach ihrem Grund und ihren Grenzen. An diesem Vormittag der Assistententagung wurden solche Fragen gestellt, zahlreich und mit einiger Vehemenz, wie es eine rege Debatte auszeichnet: Könnte es sein, dass das ... continue reading

Modern Imperialism and the Secularisation of International Law

Recht im Kontext›s Rechtskulturen Colloquium about Modern Imperialism and the Secularisation of International Law. His paper deals with „the forgotten contingency of secularisation“: One reason why we fail to prevent and resolve both domestic and international conflict is that Western political and legal concepts are not only secular, but were designed to be blind to religion. The primary obstacle to preventing conflict is persistent, but rectifiable ignorance of history. From the fourth to the seventeenth century, Christian theology underpinned all aspects of thought, from the natural sciences to international law. As the Reformation eroded doctrinal monopoly, much of European thought ... continue reading