Väterrechte II: Auch Russlands Armee darf nicht Gender Stereotyping betreiben
Die andere bedeutetende Entscheidung des heutigen Tages zum Thema Rechte von Vätern ist ein Fall aus Russland. Genau genommen geht es weniger um die Rechte von Vätern als um die von Männern oder, noch genauer, um die von Menschen generell, nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert zu werden. Der Fall dreht sich nur um eine Vaterschaft, nämlich die des Klägers Konstantin Markin, der Soldat war in der russischen Armee, bis er ein Kind bekam und Vaterschaftsurlaub haben wollte. Bei der russischen Armee gibt es aber nur Mutterschaftsurlaub. Child-Carers and Breadwinners 2010 hatte eine Kammer ihm Recht gegeben und die bisherige Rechtsprechung ... continue reading
