Ist ein Prof „evident“ mehr wert als ein Gymnasiallehrer?
Das Grundgesetz sagt dem Gesetzgeber nicht, was er tun und was er lassen soll. Das muss er schon selber wissen: Das Recht determiniert nicht die Inhalte der Politik, es gibt ihr nur prozedurale Regeln vor. Es bleibt offen für Entscheidungen in diese oder jene Richtung, solange diese Entscheidung auf saubere Weise gefällt wird. Im Prinzip kann der Gesetzgeber machen, was er will, aber er muss sein Handeln gerecht, nachvollziehbar und transparent begründen können. Das erfordert permanente Überwachung (man kann auch sagen: Mikromanagement) durch das Bundesverfassungsgericht. So hat sich der Erste Senat 2010 in Bezug auf das Sozialrecht positioniert, und in ... continue reading
