Gauweiler und die fünf Profs kriegen ein Drittel ihrer Prozesskosten

Die Kläger beim Euro-Rettungsschirm-Urteil haben zwar verloren. Aber der Zweite Senat hält ihnen zugute, „in der Sache zur Klärung einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen“ zu haben: Die Frage nach der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wird unter dem Gesichtspunkt der Rüge einer Verletzung der dauerhaften Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages im Sinne der Beschwerdeführer beantwortet. So steht es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats. Deshalb entspreche es der „Billigkeit“, ihnen ein Drittel ihrer Prozesskosten zu erstatten. Sonst wird diese Frage häufig schon im Urteil selbst geklärt. Beim Lissabon-Urteil jedenfalls war es so. Warum in diesem Fall nicht? Und was ist ... continue reading

Ne Bis in Idem: Manchmal hält doppelt tatsächlich besser

Darf man einen Mörder nicht mehr bestrafen, wenn er im Ausland für seine Tat schon mal verurteilt wurde? Wenn ja, gilt das auch, wenn er keinen Tag seiner Strafe absitzen musste – weil er rechtzeitig nach Deutschland geflohen und sich so seiner Strafe entzogen hat? Gestern hat das BVerfG dazu unbemerkt und ohne Pressemitteilung einen Kammerbeschluss veröffentlicht, der ziemlich interessant ist, schon vom Fall her. Der liegt wie folgt: Heinrich Boere war ein Niederländer, mit deutscher Mutter und in Deutschland geboren. 1940 meldete er sich freiwillig zur Waffen-SS und nahm als Mitglied eines Sonderkommandos an den so genannten „Silbertanne„-Morden teil ... continue reading

Dieter Grimm zur Causa Wulff: Ein zeitiger Rücktritt ist dem Verbleib in einem halbierten Amt vorzuziehen

In der FAZ äußert sich Dieter Grimm, den Max Steinbeis hier neulich zu Wulffs Anruf bei Kai Diekmann befragte, in der heutigen Ausgabe ausführlich zu Amt und Person des Bundespräsidenten – und kommt zu einer klaren Handlungsempfehlung, deren genaue Begründung man unbedingt hier nachlesen sollte: Das sollte zu der Einsicht führen, dass ein zeitiger Rücktritt dem Verbleib in einem halbierten Amt vorzuziehen ist, im eigenen Interesse und im Interesse des Ganzen.

Outsourcing als Mittel der Haushaltssanierung ist verfassungswidrig

Wenn der Staat in meine Grundrechte eingreifen will, dann muss er dafür seine Beamte schicken und nicht irgendwelche privaten Dienstleister. Im Regelfall jedenfalls, ausnahmsweise nämlich darf er doch Private schicken. Nur braucht er dann einen guten Grund, der spezifisch mit dem Job zu tun hat, um den es geht – einen besseren jedenfalls, als dass der Private viel weniger Geld kostet. Im Regelfall jedenfalls, denn ausnahmsweise darf er doch den Einsatz Privater fiskalisch begründen, dann nämlich, wenn Beamte unverhältnismäßig viel teurer wären als Private. Es ist zweifellos eine sehr differenzierte, filigrane und alle Eventualitäten wägende Lösung, die der Zweite Senat ... continue reading

„Europe’s War on British Justice“

berichtet. Was auch nicht vorkommt, ist die erschütternde Tatsache, dass die Quote im Fall etwa Liechtensteins sage und schreibe 100% beträgt! Krieg gegen Liechtensteins Justiz, indeed. Für Deutschland sind die Zahlen ganz ähnlich hoch wie für UK. Für die allermeisten anderen, einschließlich Frankreich, liegen sie sogar noch etwas höher.

USA: Kein Kündigungsschutz für kirchliche Angestellte

Wer sich von einer Kirche anstellen lässt, hat auch in den USA alle Hoffnung auf arbeitsrechtlichen Schutz fahren zu lassen. Der US Supreme Court hat gestern im Fall Hosanna-Tabor sein Urteil gesprochen, über den ich hier schon berichtet habe. Es ist zwar weniger grundsätzlich als erwartet, aber dafür einstimmig ausgefallen, und zwar zu Gunsten der Kirchen. Die amerikanische Verfassung verbietet im First Amendment dem Kongress, Gesetze über die Etablierung einer Religion zu verabschieden  or prohibiting the free exercise thereof. Daraus schließt der Supreme Court seit jeher, dass der Staat sich nicht in die Kriterien einmischen darf, nach der die Kirchen ... continue reading