Gauweiler und die fünf Profs kriegen ein Drittel ihrer Prozesskosten
Die Kläger beim Euro-Rettungsschirm-Urteil haben zwar verloren. Aber der Zweite Senat hält ihnen zugute, „in der Sache zur Klärung einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen“ zu haben: Die Frage nach der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wird unter dem Gesichtspunkt der Rüge einer Verletzung der dauerhaften Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages im Sinne der Beschwerdeführer beantwortet. So steht es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats. Deshalb entspreche es der „Billigkeit“, ihnen ein Drittel ihrer Prozesskosten zu erstatten. Sonst wird diese Frage häufig schon im Urteil selbst geklärt. Beim Lissabon-Urteil jedenfalls war es so. Warum in diesem Fall nicht? Und was ist ... continue reading
