Unterkomplexes Väterrecht ist menschenrechtswidriges Väterrecht
Komplexe Familienverhältnisse erfordern ein komplexes Familienrecht. Das deutsche Familienrecht mit seiner Entscheidung, in einer Ehe geborene Kinder als Kinder der Eheleute zu behandeln und den biologischen Vater möglichst draußen zu halten, ist unterkomplex. So sieht das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und hat aus diesem Grund heute der deutschen Justiz mal wieder tüchtig eins auf die Mütze gegeben. Erst im Dezember 2010 hatte der EGMR im Fall Anayo einem Mann, der mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt und familienrechtlich mit diesem in einer Ehe geborenen Kind nicht verwandt ist, trotzdem zu einer Rechtsposition verholfen, die in den Schutzbereich ... continue reading
