Wisdom of the Crowd vs. Wisdom of the Staatsrechtsprofessor

Eigentlich herrscht ja noch Blogpause, aber dies ist einfach zu lustig und clever, um nicht noch im alten Jahr beblogt zu werden: Josh Blackman ist diese: Ein einzelner Experte, und sei er noch so klug und erfahren und scharfsinnig, wird mit seiner Prognose, wie der Supreme Court entscheiden wird und mit welcher Mehrheit, ziemlich wahrscheinlich daneben liegen. Aber der Durchschnitt von, sagen wir, 1000 Experten oder auch Nicht-Experten hat eine ziemlich gute Chance, das Richtige zu treffen. Solche so genannten Prediction Markets sind dank hier.

Nach Kopenhagen: Staatendämmerung?

Kopenhagen war eine Zäsur. Das merkt man schon daran, dass keiner genau sagen kann, was für eine Zäsur. Die allgemeine Ratlosigkeit ist das stärkste Indiz dafür, dass etwas Neues anfängt, das sich mit unseren gewohnten Kategorien noch nicht greifen lässt. Und nur weil Peter Sloterdijk das auch sagt, muss es nicht gleich falsch sein. Der Neokonservativismus ist tot, gottseidank. Aber sein multilateralistisches Gegenmodell, scheint es, hat ihn nur wenige Monate überlebt. Die Regierungen von 193 souveränen Staaten nach einem Konsens suchen zu lassen, wie man am besten die Welt rettet, ist offenbar auch keine so gute Idee. Was dann? Eine ... continue reading

Apropos Diskriminierung: Fotografen und Free Speech

Diskriminierungsurteil, aus dem man eine Menge lernen kann: Es stammt von einem Gericht aus New Mexico und betraf einen Fotografen, der sich weigerte, eine Homo-Hochzeit zu fotografieren, und sich dabei auf Free Speech berief: Er dürfe nicht gezwungen werden, seine künstlerische Freiheit gegen seinen Willen auszuüben. Könne er doch, sagen die Richter aus New Mexico: Hochzeitsfotografen verbreiten keine eigene Botschaft, sondern die ihrer Kunden, daher könne von Compelled Speech keine Rede sein. Mit dem gleichen Argument kann man auch PR-Agenturen, Grafikdesigner und andere Freiberufler zwingen, Aufträge anzunehmen, die sie aus welchen Gründen auch immer nicht annehmen wollen, sagt Volokh. Soweit ... continue reading

Der nächste Hammer vom EGMR

Das heutige Bundesverfassungsgericht 2004 kommt der EGMR zu dem Schluss, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung sehr wohl um eine Strafe handelt und daher das Prinzip „Nulla Poena sine Lege“ (Art. 7 EGMR) zur Anwendung kommt. Das BVerfG hatte argumentiert, Strafe heiße, dass ein bestimmtes Verhalten missbilligt und deshalb sanktioniert wird; Sicherungsverwahrung dagegen diene dem Schutz der Allgemeinheit. Der EGMR findet das ganz respektabel, erwähnt auch immer wieder die eindrucksvolle Ausführlichkeit des Karlsruher Urteils, aber inhaltlich interessiert ihn das nicht besonders. Er geht von den Wirkungen aus: Maßregelvollzug finde im Gefängnis statt, unter im Wesentlichen gleichen Bedingungen wie Strafvollzug. Und ... continue reading

Nach all den Jahren: Der Konflikt über die Bananenmarktordnung ist beigelegt

In den Annalen der Rechtsgeschichte markieren wir den gestrigen Tag als denjenigen, an dem der Konflikt um die Bananenmarktordnung endete. Ein großer Tag, ein bedeutender Tag. Die Geschichte begann vor fast 20 Jahren: Die EU plante eine Marktordnung, die Bananen aus ehemaligen französischen und britischen Kolonien in Afrika, in der Karibik und im Pazifik gegenüber solchen aus anderen Staaten zollrechtlich privilegierte. Das fanden vor allem die deutschen Obstimporteure nicht gut, weil die so genannten AKP-Bananen als mickrig und unansehnlich galten und sie Umsatzeinbußen befürchteten. Außerdem fanden das die Bananenexporteure aus Mittelamerika und die großen US-Obstkonzerne nicht gut, aus selbsterklärenden Gründen. ... continue reading

Die Verhandlung des Jahres: Vorratsdatenspeicherung

Das Jahr ist fast rum, aber heute, kurz vor den Weihnachtsferien, gibt es noch mal einen echten verfassungspolitischen Höhepunkt: die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung, die in dieser Minute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt. Das wird so oder so ein Markstein in der Verfassungsgeschichte Deutschlands, sogar twittert live. Aber das ersetzt nicht den unmittelbaren Eindruck, was die Richter interessiert, was sie problematisieren und was nicht und wie sie auf die jeweiligen Argumente reagieren. Apropos dabei sein können: Fällt jemandem ein gutes Argument ein, warum die mündlichen Verhandlungen vor dem BVerfG nicht live im Fernsehen übertragen werden dürfen? Das Argument aus dem ... continue reading

OSCE: Deutsches Wahlrecht ist revisionsbedürftig

Das Wahlverfahren bei der Bundestagswahl 2009 war nicht über alle Zweifel erhaben. Zu diesem Schluss kommt der soeben veröffentlichte OSCE-Bericht (Link von Wahlrecht.de über Twitter) zur Bundestagswahl. Einige Aspekte des Wahlrechts könnten eine Reform gebrauchen, finden die OSCE-Wahlwatcher: It is of concern that the legislation does not provide for a judicial review of decisions made by the election administration before election day, thus diminishing access of citizens to timely and effective remedy as prescribed by OSCE commitments and other international legal instruments. Das bezieht sich auf den Ausschluss von Gabriele Paulis Freie Union und Martin Sonneborns PARTEI. Ferner missfällt den ... continue reading

Abtreibungs-Urteil aus Straßburg?

In den USA ist das Abtreibungs-Thema seit Jahrzehnten eins der am heißesten diskutierten verfassungspolitischen Themen überhaupt. An Roe vs. Wade, das Grundsatzurteil des Supreme Court von 1973 zur Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, scheiden sich nach wie vor die politischen wie die verfassungsrechtlichen Geister. Bekommt jetzt auch Europa ein illegale Abtreibung lebenslange Haft. Das Recht des Fötus auf Leben steht in der Verfassung. Bei extremer Gefahr für das Leben der Mutter kann zwar seit einem Urteil des irischen Supreme Courts 1992 die Schwangerschaft abgebrochen werden. Aber auch dafür gibt es keine rechtlichen Regeln, so dass kaum ein Arzt sich bereit findet, den ... continue reading