BVerfG: Musik ist kein Lärm, und der Geschmack eines Polizisten kein taugliches Kriterium
Entscheidung aus dem Ressort „Vermischtes“ sein: Klavierspielen kann man nicht einfach als Lärm abqualifizieren, entrüstet sich die Kammer. Bachs Französische Suiten mit den Mitteln des Immissionsschutzrechts zu Leibe rücken zu wollen, das geht gar nicht. Ein Nachbar hatte gegen die Klavierübungen eines sechzehnjährigen und offenbar sehr musikalischen Mädchens die Polizei gerufen. Die fand ebenfalls, dass das Geklimpere ein Ende haben müsse, und als das Mädchen trotzdem weiterspielte, verhängte das Bezirksamt ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen in Höhe von 75 Euro. Das empörte den Vater des Mädchens so sehr, dass er klagte, verlor und daraufhin die Sache bis ... continue reading
