Joseph Weiler zum Lissabon-Urteil: milde und voller Verachtung

Vor 15 Jahren, als der Zweite Senat sein Urteil über den Maastricht-Vertrag fällte, gehörte Joseph H. H. Weiler zu den schärfsten Kritikern: Damals schreckte er nicht davor zurück, Kirchhof und Kollegen mit ihrer dubiosen Doktrin vom „homogenen Staatsvolk“ in die Nähe ethnischer Säuberungen zu rücken. Kirchhof und Böckenförde als Karadzic und Mladic von Karlsruhe – das war starker Tobak. Jetzt, nach dem Lissabon-Urteil, scheint Professor Weiler die Dinge deutlich milder zu betrachten. Das dürfte damit zusammenhängen, dass die Homogenitäts-Doktrin diesmal gottlob keine Rolle mehr spielt. Aber auch integrationspolitisch gibt sich Weiler in seinem Editorial zum jüngsten Heft des European Journal ... continue reading

Doppelpass als Menschenrecht?

Doppelte Staatsangehörigkeiten sind dem deutschen Staatsrechtler höchst suspekt: Wir erinnern uns an die Debatten anlässlich der rot-grünen Reform des Einbürgerungsrechts… Eine Zielrichtung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist es, das Entstehen von Mehrstaatigkeit bei der Bundesinnenministeriums. Ansicht: Er hält den Doppelpass sogar für ein Menschenrecht.

EGMR schützt den Humor, nicht die Bigotterie

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat normalerweise nicht viel zu lachen. Die Berliner Eltern beispielsweise, die ihren Kreuzzug gegen das Pflichtfach Ethik auch nach zwei verlorenen BVerfG-Verfahren noch nicht aufgeben wollten, scheinen mir nicht mit einem Übermaß an Humor gesegnet zu sein. Jetzt haben sie auch in Straßburg verloren, und ihr Töchterlein wird künftig mit Heiden, Muselmännern und anderen der Verdammnis Anheimgegebenen die Ethik-Schulbank drücken müssen. Zitat aus der

Nicaragua: Amtszeitbegrenzung für Präsident verfassungswidrig

Es gibt eine Menge Argumente, warum Amtszeitbegrenzungen gut für die Demokratie sind: Der Machthaber steht unter beständigem Druck, seine Anhänger zu bereichern; die Aussicht auf einen möglichen Machtverlust bedeutet für ihn und für seine Anhänger nicht nur das graue Los der Opposition, sondern juristische Verfolgung und Exil (je krimineller, desto mehr). Als Amtsinhaber hat er genügend Mittel in der Hand, Wahlen zu seinen Gunsten zu entscheiden. Nichts muss er mehr fürchten als in der Verfassung verankerte Amtszeitbegrenzungen. Im Niger kann man derzeit einen Präsidenten dabei beobachten, wie er im Ringen um eine dritte Amtszeit sein Land unverhohlen in eine Diktatur ... continue reading

Innen und Justiz: Auch in Brüssel zwei Paar Stiefel

In der nächsten EU-Kommission wird es je einen Kommissar für Inneres und einen für Justiz geben: »Most governments, if not all governments in Europe, have a minister for justice and a minister for interior or security and internal affairs, so that’s one of the reasons I decided to have instead of one commissioner in charge of all these matters to separate [them] in the new Commission,« Barroso told a press conference today. So schreibt

Europäische Verfassungsgrundsätze

Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts haben die Qualität europäischen Verfassungsrechts. Das hatte man sich denken können, aber so klar hat der EuGH dies noch nie gesagt wie jetzt im Fall Adjudicating Europe

Verfassungswidriger Nobelpreis? oder: zu was Verfassungsrecht alles gut sein kann…

Okay, ich habe auch den Kopf geschüttelt, dass er den Friedensnobelpreis gekriegt hat. Aber so irre, dass er die Annahme des Preises verweigern sollte, fand ich die Entscheidung auch wieder nicht. Dass er ihn gar nicht annehmen darf, und zwar von Verfassungs wegen, darauf wäre ich echt im Traum nicht gekommen. Aber die Fantasie konservativer amerikanischer Verfassungsrechtler darf man nie unterschätzen, und deshalb ist

Das Ende einer Ära in Spanien

Baltazar Garzon ist einer der berühmtesten Juristen der Welt. Kaum eine zeithistorische Schurkengestalt, gegen die der Untersuchungsrichter aus Madrid noch nicht auf das Öffentlichkeitswirksamste ermittelt (oder zumindest Ermittlungen angekündigt) hat: Pinochet, Berlusconi, Kissinger, argentinische Folterknechte, ETA, you name it… Dass er das konnte, lag in vielen Fällen an der außerordentlich weit reichenden internationalen Zuständigkeitsregelung der spanischen Gerichtsbarkeit: Folter, Terrorismus und Kriegsverbrechen können in Spanien angeklagt und abgeurteilt werden, auch wenn überhaupt keine Spanier involviert sind. Das ist vorbei: Am Freitag hat das spanische Abgeordnetenhaus mit nur fünf Gegenstimmen ein einige zu nennen – sind allerdings nicht betroffen. Das ist ein ... continue reading