one man, one and a half votes: Stimmenoptimierung für die Bundestagswahl 09
Wahlrecht.de hat seine verfassungswidrig befunden vom Zweiten Senat im Juli 2008. Dass die Wähler in nennenswertem Umfang von dieser Taktik Gebrauch machen, halten die Wahlforscher für total ausgeschlossen: Die seien ja sogar zu blöd, den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme zu kapieren. Dass damit aber die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag von der Unwissenheit der Wähler abhängt, stört keinen Menschen. Auch nicht das Bundesverfassungsgericht, das wegen one-man-one-vote dem Europäischen Parlament die Parlamentseigenschaft abspricht: Es hat 2008 zwar das Bundeswahlgesetz wegen des Effekts des negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber aber gleichzeitig bis 2011 Zeit gegeben, das Problem zu beseitigen. Das fand ... continue reading
