Schwulen-Diskriminierung: US-Richter finden Weg für Verbot
In Deutschland schützt das noch) kein solches Gesetz, wohl aber ein gut ausgebautes Antidiskriminierungsrecht, was Gender betrifft. Das könnte aber nach einem Urteil des 3. Appelationsgerichts auf das Gleiche hinauslaufen, zumindest in manchen Fällen: Schwule, die „effeminate“ (= verweiblicht, weibisch, tuntig) erscheinen und deshalb diskriminiert werden, können dagegen als verbotenes „gender stereotyping“ vorgehen. Mehr dazu hier.
