Mühsame Richterwahlen in Strassburg

Das Verfahren, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts ins Amt kommen, ist bekanntlich undemokratisch und intransparent. Aber beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat man mit ganz anderen Schwierigkeiten zu kämpfen: Da bleibt zum Beispiel der Posten des Malteser Richters jahrelang unbesetzt, weil Malta es offenbar nicht hinbekommt, eine einzige weibliche Kandidatin für den Posten aufzutreiben. Und die Ukraine hat auch keinen Richter in Straßburg, weil die Regierung ihre Kandidatenliste einfach zurückgezogen und durch eine neue ersetzt hat – das gab es noch nie, und jetzt weiß keiner, wer die legitimen Kandidaten sind. Der EGMR soll jetzt selbst für prozedurale Klarheit sorgen, ... continue reading

Brennende Autos, und die Antipoden wundern sich

In Berlin werden gelegentlich Autos angezündet. Das ist extrem ärgerlich für die, denen die Autos gehören. Aber wir anderen regen uns da nicht groß auf. Is halt Berlin. Die Nachrichten über unsere sonderbare Stadt sind bis auf die andere Seite der Erdkugel vorgedrungen, und dort muss man sich, gelinde gesagt, schon ein bisschen wundern: In a city haunted more by its extreme right-wing past, Berlin is in the throes of a renaissance of extremist, left-wing political activism… …, mutmaßt die australische Zeitung

Richter-Ranking: Wer ist der Liberalste im ganzen Land?

Wie unsere Karlsruher Richter politisch so drauf sind, weiß man ungefähr – aber eben nur ungefähr. Die Richter des US-Supreme Court werden dagegen nicht nur vor ihrer Wahl aufs Allergründlichste durchgeröntgt, welcher Meinung sie in welchen politischen Grundsatzfragen zuneigen – es gibt sogar ein Ideologie-Ranking, den so genannten „Amy Harder.

Tief in Sachsen…

… gibt es eine Splitterpartei namens SPD, die mit einem einstelligen Wahlergebnis der CDU die Mehrheit beschafft und einen Minister namens Thomas Jurk ins Kabinett entsendet, der jetzt in der Chemnitzer Lawblog

The rural juror

Japan hat soeben seine Berufsrichter-Justiz durch ein Jury-System ersetzt, womit sich die wenig deliberationsfreudigen Japaner laut FP offenbar schwer tun. Ich wüsste gern mehr über die Gründe für den Systemwechsel; wer weiß was?

Verfassungsblatt 1

Heute im Handelsblatt zu lesen: Warum Karlsruhe nicht der Vatikan und Kritik am Bundesverfassungsgericht keine Ketzerei ist. Der Artikel hat mir echt Spaß gemacht. Die Kollegen vom HB haben sich, soweit ich sehen konnte, noch nicht entschließen können, meinen Essay ins Netz zu stellen. Es empfiehlt sich in diesem Falle der Gang zum guten alten Zeitungskiosk.

Apropos House of Lords…

… die letzten Tage dieser ehrwürdigen Institution sind gekommen. Seit Jahrhunderten ist das House of Lords sowohl Legislativ- als auch Judikativorgan im britischen Verfassungssystem. Ab 1. Oktober ist das vorbei: Dann nimmt der britische Supreme Court seine Arbeit auf. Marko Milanovich vom EJIL Blog zollt dem House of Lords seinen Respekt: In parting, one could only say that if some of the other European states (you know who they are) had a judicial system that was even only half as effective as is the English judiciary, and the House of Lords in particular, in the protection of individual rights under ... continue reading

Karlsruhe vermeidet Votum zur Wehrgerechtigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat erfolgreich vermieden, zur Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht Position beziehen zu müssen. Eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln, das die Wehrpflicht wegen eklatanter Verletzung der Wehrgerechtigkeit – nur noch jeder Fünfte muss zum Bund – für verfassungswidrig hält, hat die 1. Kammer des Zweiten Senats als unzulässig abgeschmettert. Die Kölner Verwaltungsrichter hätten unter anderem verabsäumt, eine eingehende Würdigung der einzelnen Wehrdienstausnahmen, Befreiungstatbestände und Zurückstellungsgründe sowie der Verfügbarkeitskriterien und - im Wege einer Gesamtschau - der Prüfung der Auswirkungen des Zusammenwirkens sämtlicher Einzelregelungen auf das Gebot der Wehrgerechtigkeit vorzunehmen. Außerdem hätte das Verwaltungsgericht verfassungsimmanente Grenzen des Gebots der Wehrgerechtigkeit - etwa ... continue reading