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Das Flüchtlingsrecht steht einer Änderung der Asylpolitik nicht entgegen

Die Forderung der CSU, Migranten, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Asylsuchende registriert wurden, direkt an der Grenze zurückzuweisen, ist zum Teil auf scharfe Kritik gestoßen. Dana Schmalz schreibt in ihrem Beitrag „Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann“ unter anderem, dass der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) entgegenstehe. Insbesondere solle sich aufgrund der rein deklaratorischen Natur der Anerkennung als Flüchtling und dem Refoulement-Verbot aus der GFK eine Verpflichtung ergeben, selbst solche Personen vorläufig aufzunehmen, bei denen sich später herausstellt, dass sie keinen Schutzanspruch als Flüchtling haben. Dieser Ansicht soll im Folgenden eine etwas andere – mehr positivistische – Lesart der Konvention gegenübergestellt werden.

Reden wir erneut über Geld: Wir brauchen ein Parteistiftungsgesetz!

Auch heute ging es im Bundestag wieder um staatliche Zuwendungen, diesmal für die parteinahen Stiftungen. Anlass war ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über deren Rechtsstellung und Finanzierung. Ihre nahezu vollumfängliche staatliche Finanzierung gibt Anlass, nach ihrer rechtlichen Grundlegung zu fragen. Ein Stiftungsfinanzierungsgesetz sucht man vergeblich.

Robuster Konsti­tutionalismus, Bindung des Gesetzgebers, richterliche Normenkontrolle

Der Konstitutionalismus befindet sich in einer Krise. Er ist harscher Kritik bekannter liberaler Theoretiker ausgesetzt (just jenen, die stets seine größten Verteidiger waren) und, wichtiger noch: Er wird in Frage gestellt durch Parlamente, Politiker, Aktivisten und manchmal gar durch Richter. Die wesentlichen Zielscheiben des gegenwärtigen Populismus sind die Verfassung und die Richter, die sie zu interpretieren haben. Dennoch gehen Angriffe auf den Konstitutionalismus nicht nur von Populisten aus. Dieser Beitrag verfolgt daher die Absicht, den Konstitutionalismus zu verteidigen und ihn auf ein neues theoretisches Fundament zu stellen.

»Academics for Peace« and their Freedom of Expression

The ‘Academics for Peace Petition’, published in January 2016, was signed by around two thousand academics from both Turkey and from abroad. The petition raised concerns, using strong language, about the conduct of Turkish security forces in their counter-terrorism operations carried out in response to violent actions by the PKK terrorist group and their supporters  in south-east Turkey in the summer of 2015. One signatory,  Füsun Üstel, professor of political science, was found guilty of committing the crime of terrorist propaganda under Article 7(2) of the Turkish Counter Terrorism Law and now faces fifteen months of imprisonment. The constitutional protection of Üstel’s freedom of expression has not been respected by the court in its judicial reasoning. 

Dusting off the Old Precedent – Why the Commission Must Stick to the Art. 7 Procedure Against Poland

Here we go again. The reports are resurfacing that the Commission is ready to back away from the Article 7 procedure that was initiated against Poland last December. Should we be surprised? For anybody who vaguely follows the Commission’s vanishing act, the answer must be a resounding „no”. Instead, the analysis that follows offers a journey back in time and argues that the past teaches us some important lessons and … rhymes.

Völkerrecht klar benennen: Deutschland im Sicherheitsrat und der Einsatz für die »regelbasierte internationale Ordnung«

Am Freitag ist Deutschland für eine zweijährige Amtsperiode in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. In ihrer Kampagne hatte die Bundesregierung unter anderem für eine Stärkung der Völkerrechtsordnung geworben. Dafür ist es zentral, dass Deutschland seine Rechtsauffassung im Sicherheitsrat deutlich artikuliert.

Suffering from Withdrawal – Controversy in the UK EU (Withdrawal) Bill

Beginning today, the EU (Withdrawal) Bill (EUWB) will return to the UK House of Commons, where all 15 amendments made to the EUWB by the House of Lords will be debated over only two days. The EUWB is arguably one of the most contentious and complex pieces of legislation to be presented to the British Parliament in this century. The amendments are a response to the concerns regarding the broad discretion across an unknown expanse of law with an almost-unfettered use of legislative power by the executive.