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Von der Illusion, ein dauerhaft vernünftiges Erbschaftsteuerrecht zu schaffen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Erbschaftsteuergesetz in seiner bisherigen Form verfassungswidrig ist, scheint die Konsequenz für den Gesetzgeber klar: Jetzt muss er halt ein dauerhaft verfassungsmäßiges Erbschaftsteuerrecht schaffen. Aber das wird man womöglich nicht erwarten können. Ja, mehr noch: vielleicht SOLLTE man das gar nicht erwarten können. Mit diesem staunenswerten Befund hat mich gestern eine Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung konfrontiert, bei der der Heidelberger Steuerrechts-Chefeschatologe Paul Kirchhof und seine Bayreuther Nemesis Oliver Lepsius mal wieder auf das Lebhafteste aufeinanderprallten.

At a crossroads: Russia and the ECHR in the aftermath of Markin

As part of Verfassungsblog’s topical focus on the prevailing tensions between international and national constitutional law, we go east and take a look at Russia and its unsteady relationship with the European Convention of Human Rights (ECHR) – particularly the lately arisen tensions between the Russian Constitutional Court (CCR) and Strasbourg in the wake of the ECtHR’s decision in the Markin case. First, and in a more general manner, we briefly review the theories conceptualizing the relationship between domestic and international law, which traditionally go by the names of monism and dualism. In doing so, we do not miss the point that, as national constitutional practice in a variety of member states of the ECHR shows, conceptual clarity in terms of commitment to one or the other grand theory is often blurred, if not contradicted (I.). Clearly, Russia is no exception (II.). The Markin case marks a turning point in the relationship between the CCR and the ECtHR as Strasbourg, for the first time, overruled a decision of the CCR, which spurred a heated constitutional debate. The repercussions are yet to be seen (III.).

Liberalisierung der Leihmutterschaft: Straßburg legt nach

Staaten, die Leihmutterschaft bekämpfen und verbieten wollen, dürfen das tun – aber sie dürfen diesen Kampf nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Im letzten Sommer hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Staaten vor lauter Empörung nicht so tun dürfen, als habe ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind nicht einmal einen biologischen Vater mehr. Und erst im Dezember hat der Bundesgerichtshof daraus für Deutschland die Konsequenzen gezogen. Heute hat der Straßburger Gerichtshof eine Kammerentscheidung veröffentlicht, die zeigt, wie weit der Gerichtshof diese Linie zu treiben bereit ist.

A Tale of Two States: Rule of Law in the Age of Terrorism

As a reaction to the recent terrorist attacks in France, several EU member states as well as the EU itself have announced significant anti-terrorism measures. To fear, which is the first result of terrorism, the state has to respond with the wisdom of a legislator, which should not act under the pressure of understandable emotional feelings. The State of Terror wants to spread chilling fear and make people feel alone and without protection by the State of Law. The State of Law should respond by educating its community to the values of legality, tolerance and solidarity. Its duty, in times of fear, is an ethical rather than a police one; it has to make the people leave their isolation and facilitate their social and political inclusion. This action requires concrete actions by political decision-makers.

Mehr Akzeptanz für Europa – ein verfassungspolitisches Problem?

Die Zahl der Menschen in Europa, die der europäischen Integration tatsächlich am liebsten den Hals umdrehen würden, hat ein Ausmaß erreicht, das wir nicht mehr ignorieren können. In Frankreich würde, wenn jetzt Europawahlen wären, der Front National zur stärksten Partei, in Großbritannien ist es die UKIP bereits. Wir müssen etwas machen. Nur was? An dieser Frage scheiden sich im Verfassungsrecht die Geister. Das wurde bei einer höchst lohnenden Veranstaltung am Wissenschaftskolleg hier in Berlin mit Dieter Grimm, Christoph Möllers und Deirdre Curtin zum Thema "Legitimationsressourcen und Legitimationsdefizite der EU" offenbar.

Schlussanträge zu OMT-Vorlage: Lob der Zweideutigkeit

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in den letzten Wochen keine besonders souveräne Figur gemacht. Sein Gutachten zum EMRK-Beitritt der Union ist eine Katastrophe, und in diesem Urteil scheint sich so ziemlich die gesamte Fachwelt einig zu sein – nicht nur hier auf dem Verfassungsblog. Vielleicht gibt es ja jemanden, der mit dieser Entscheidung sympathisiert. Alle, mit denen ich gesprochen habe, rollen jedenfalls die Augen, halb entsetzt, halb beschämt über die machohafte Unverblümtheit, mit der der EuGH hier sein Terrain verteidigt gegenüber der potenziellen Konkurrenz aus Straßburg. Vor diesem Hintergrund sind die heutigen heute veröffentlichten Schlussanträge von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón im so heiß umstrittenen OMT-Verfahren ein besonders interessantes Dokument.