Von der Illusion, ein dauerhaft vernünftiges Erbschaftsteuerrecht zu schaffen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Erbschaftsteuergesetz in seiner bisherigen Form verfassungswidrig ist, scheint die Konsequenz für den Gesetzgeber klar: Jetzt muss er halt ein dauerhaft verfassungsmäßiges Erbschaftsteuerrecht schaffen. Aber das wird man womöglich nicht erwarten können. Ja, mehr noch: vielleicht SOLLTE man das gar nicht erwarten können. Mit diesem staunenswerten Befund hat mich gestern eine Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung konfrontiert, bei der der Heidelberger Steuerrechts-Chefeschatologe Paul Kirchhof und seine Bayreuther Nemesis Oliver Lepsius mal wieder auf das Lebhafteste aufeinanderprallten.
