Bosnien und die Schwierigkeit, verallgemeinerbare Maßstäbe des Menschenrechtsschutzes zu schaffen
Seit fünf Jahren stemmt sich Bosnien dagegen, seine Verfassung den Vorgaben der EMRK anzupassen und auch Nicht-Bosniaken, -Serben und -Kroaten für die zweite Kammer und die Präsidentschaft wählbar zu machen. Jetzt hat der EGMR Bosnien erneut verurteilt. Doch was, wenn man seine Maßstäbe auf die Verfassung der Europäischen Union anwendet?
