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Was hilft mir das Recht auf Vergessen, wenn ich nicht für mich sein kann?

Privacy heißt, für mich bleiben zu können. Eine Grenze ziehen zu dürfen zwischen mir und der Gesellschaft, ab der sie mich in Ruhe lassen muss und ich von ihrer moralischen, politischen und ökonomischen Inanspruchnahme unbehelligt bleibe. Mich undurchsichtig machen, mich verhüllen, mich verbergen zu dürfen, in meinen Kleidern am Leib, in den Wänden meiner Wohnung, in meiner eigenen Person. Das Google-Urteil des EuGH hat eine Menge Kritik erfahren, weil es das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Meinungsfreiheit derer, die Informationen verbreiten wollen, nicht ausreichend schützt. Sollten wir uns nicht mindestens genau so viel Sorgen um jenes Recht auf Privacy machen, das das Google-Urteil eigentlich schützen soll? Reflexionen über das Recht auf Vergessen anlässlich eines Vortrags von Jack Balkin zu Freedom of Speech im Überwachungsstaat.

The Solitude of European Law Made in Germany

European law scholars abroad rarely take notice of contributions in German. But German law scholars also tend to ignore debates in English. This disconnect hampers the effectiveness of both domestic and transnational discussions about the benefits and pitfalls of European Union law. Participants in these debates should reflect about linguistic choices and their implications for our legal culture(s).

Der Weltkongress des Verfassungsrechts tagt, und ich darf nicht hin

Im Juni trifft sich die Verfassungsrechtswissenschaft der Welt in Oslo zu einer großen Konferenz. Die findet nur alle paar Jahre statt, und ich fände das ganz spannend, so gebündelt zu beobachten, wie Verfassungsjuristen aus den unterschiedlichsten Ecken der Welt miteinander reden, welche gemeinsamen Themen sie haben, welche Unterschiede sichtbar werden. Also bot ich der FAZ einen Artikel dazu an, die fand das eine schöne Idee und bestellte einen Bericht. Ich schrieb an die auf der Konferenz-Website angegebene Stelle eine Mail und bat, mich als Journalisten zu akkreditieren. Das war am 14. März. Heute habe ich Antwort bekommen.

Schweizer Bundesgericht: Öffentlicher Hitlergruß ist keine Nazi-Propaganda

Dass jemand, der nüchtern und ohne Ironie den Hitlergruß zeigt, ein Nazi ist, versteht sich von selbst. Aber verbreitet er damit auch Nazi-Ideologie? In Deutschland (und auch in Österreich) stellt sich die Frage gar nicht erst; dort ist das Zeigen nationalsozialistischer Symbole per se verboten. In der Schweiz stellt sich diese Frage sehr wohl. Und nach dem heute veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts, wonach selbst ein bei einer Kundgebung auf dem Nationalheiligtum Rütli in die Luft gereckter rechter Arm nicht unbedingt Nazi-Ideologie verbreitet, erst recht.

Google – nur just another Grundrechtsträger?

Das epochale Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestern, dass man das Bild, das Google bei der Namenssuche von einem zeichnet, nicht widerstandslos hinnehmen muss, ist bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Netzpolitik- und Internetrecht-Community überhaupt nicht gut angekommen. Was vor allem für Irritation sorgt, ist die Frage, was mit den wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber, der Informationsfreiheit der Öffentlichkeit und der Meinungsfreiheit derer ist, deren Artikel und Blogposts dann nicht mehr auffindbar sind. Nico Härting warnt, dass künftig Prominente missliebige Berichterstattung aus den Suchmaschinenlisten tilgen könnten. Thomas Stadler sieht in der Entscheidung eine andere „Spielart von Netzsperren“ und mit der Meinungs- und ... continue reading

Straßburg verschafft sich mehr Durchschlagskraft

Es kommt nicht jeden Tag vor, dass ein Gerichtsurteil von der Richterbank aus in den Urteilsgründen als "wichtigster Beitrag zum Frieden in Europa in der Geschichte des Gerichts" und Beginn einer "neuen Ära in der Durchsetzung der Menschenrechte" gefeiert wird. So geschehen heute in Straßburg anlässlich der Entscheidung der Großen Kammer des EGMR, die Türkei zu verurteilen, Zypern 90 Millionen Euro zu zahlen, um damit griechisch-zypriotische Opfer türkischer Repressalien bei der Besetzung von Nordzypern 1974 zu entschädigen.

Lübbe-Wolff-Nachfolge sorgt in der SPD für Ärger

Die SPD besetzt einen Verfassungsrichterposten, und ihr amtierender Justizminister Heiko Maas hat kein Wort dabei mitzureden? So scheint es zu sein im Augenblick. Die Nachfolge von Gertrude Lübbe-Wolff im Zweiten Senat hat die SPD-Bundestagsfraktion ganz alleine klar gemacht. Und sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis missfällt manchem in der Bundesregierung aufs Äußerste. „Dilettantisch“ war das Wort, das ich heute dazu gehört habe.