Strafe schon vor der Tat? Der BGH bremst Ausbau des Gefährdungsstrafrechts
Seit 2009 ist es strafbar, noch gar kein Terrorist zu sein, aber einer werden zu wollen. Wer sich entsprechend ausbilden lässt, Bomben baut, Waffen kauft oder bei der Finanzierung hilft, geht nach § 89a StGB für mindestens ein halbes Jahr ins Gefängnis. Diese Norm ist Teil eines größeren und seit langem als problematisch erkannten Trends in der Strafrechtsgesetzgebung: Krimininalisiert wird nicht mehr nur, wer etwas Schlimmes angerichtet (oder anzurichten versucht) hat, sondern auch, wer womöglich irgendwann in der Zukunft etwas Schlimmes anrichten könnte. Wir setzen das Strafrecht in diesen Fällen nicht mehr nur ein, um mit einer bösen Tat fertig ... continue reading
