Karlsruhe erschwert Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit
Wenn der Staat seine Bürger anders behandeln will als Nicht-Bürger, braucht er dafür genauso gute Gründe wie für jede andere Differenzierung auch. Das macht der Erste Senat des BVerfG in seinem heute veröffentlichten Beschluss zum bayerischen Erziehungsgeld sehr eindrücklich klar. Das ist weniger selbstverständlich, als es vielleicht klingt. Abstrakt betrachtet kann man durchaus auf die Idee kommen, das Verhältnis zwischen Staatsbürger und Staat für ein naturgemäß privilegiertes zu halten. Aber das, so das BVerfG, ist nicht die Sicht des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, heißt es in Art. 3 I GG. Dass die Staatsangehörigkeit kein generell unzulässiges ... continue reading
