Articles for category: AAA General

Karlsruhe erschwert Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit

Wenn der Staat seine Bürger anders behandeln will als Nicht-Bürger, braucht er dafür genauso gute Gründe wie für jede andere Differenzierung auch. Das macht der Erste Senat des BVerfG in seinem heute veröffentlichten Beschluss zum bayerischen Erziehungsgeld sehr eindrücklich klar. Das ist weniger selbstverständlich, als es vielleicht klingt. Abstrakt betrachtet kann man durchaus auf die Idee kommen, das Verhältnis zwischen Staatsbürger und Staat für ein naturgemäß privilegiertes zu halten. Aber das, so das BVerfG, ist nicht die Sicht des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, heißt es in Art. 3 I GG. Dass die Staatsangehörigkeit kein generell unzulässiges ... continue reading

EU-Recht setzt Ungarns Isolation Grenzen (aber sehr, sehr weite)

EU-Mitgliedsstaaten müssen sich nicht vertragen. Aber ihr Streit darf nicht so weit gehen, dass sie nicht mehr miteinander reden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Yves Bot in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen in einem Fall, der sich – jawohl – um Ungarn dreht. Genauer gesagt dreht er sich um den ehemaligen Staatspräsidenten László Sólyom: Dieser wollte 2009 in dem slovakischen Städtchen Komárno, in dem viele ethnische Ungarn wohnen, eine Rede halten, und zwar gegen den heftigen Protest der slovakischen Staatsführung. In der Slovakei gibt es eine große magyarische Minderheit, und in Ungarn sehen dies große Teile der Bevölkerung mit den heftigsten ... continue reading

Braucht der Fiskalpakt wirklich eine Zweidrittelmehrheit?

Aus dem Deutschen Bundestag hört man, dass der neue Fiskalpakt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden solle. Eine kurze Überlegung dazu, warum dies geboten sein könnte, wirft auch ein bezeichnendes Blick auf die juristischen Konjunkturen der europäischen Integration. Grundsätzlich sollen völkerrechtliche Verpflichtungen einer bestimmten Wertigkeit durch ein parlamentarisches Zustimmungsgesetz verbindlich gemacht werden, so schreibt es Art. 59 Abs. 2 GG vor. Wenn die internationale Verpflichtung die Verfassung ändert, so könnte man meinen, müsste auch ein verfassungsänderndes Parlamentsgesetz mit qualifizierter Mehrheit entsprechend Art. 79 Abs. 2 GG beschlossen werden. Dieser Schluss ist aber keineswegs zwingend. Schließlich werden in diesem Fall auch andere ... continue reading

Reich werden mit euroskeptischen Verfassungsbeschwerden

Im Januar habe ich hier über einen klitzekleinen und auffällig unauffälligen BVerfG-Beschluss berichtet, in dem der Zweite Senat den Klägern im Eurorettungs-Verfahren trotz ihres Unterliegens das Recht zuspricht, ein Drittel ihrer Auslagen erstattet zu bekommen. Das erschien mir ziemlich sonderbar, erstens dass das gesondert passiert und nicht im Urteil selbst, zweitens ohne Pressemitteilung und drittens überhaupt: Die hatten doch verloren, und zwar nicht nur zu zwei Dritteln, sondern ganz und gar. Was soll das? Jetzt schreibt heute Heribert Prantl in der Süddeutschen (offline) auch über diesen Beschluss und fügt noch ein paar höchst erstaunliche Details hinzu: Offenbar hat Gauweilers Bevollmächtigter ... continue reading

Knapp und dunkel: Das Genozid-Urteil des französischen Verfassungsrats

Die Entscheidung des französischen Verfassungsrats vor zwei Tagen, die Strafbarkeit der Leugnung des armenischen Völkermords für verfassungswidrig zu erklären, ist – jedenfalls aus deutscher Perspektive – ein erstaunliches Dokument, und zwar sowohl, was den Stil, als auch was den Inhalt anbelangt. Am Stil fällt zunächst auf, wie unglaublich kurz das ganze Ding ist: Sechs knappe Absätze reichen den französischen Verfassungsrichtern, um zu begründen, warum dieses Gesetz mit der Déclaration des Droits Humains nicht vereinbar ist, insbesondere nicht mit der Meinungsfreiheit. Davon schildern die ersten zwei erstmal nur den Sachverhalt, und der dritte zählt auf, welche Grundrechte alles verletzt sind. Die ... continue reading

Ist die Bundesversammlung demokratisch korrekt zusammengesetzt?

Am 18. März wird die Bundesversammlung Joachim Gauck zum Nachfolger des oben abgebildeten Herrn wählen. Aber wer wählt da überhaupt? Wie werden die Wahlmänner und -frauen ihrerseits gewählt? Wie ist sichergestellt, dass diese Wahl sauber abläuft? Wie viel demokratische Legitimation vermittelt diese Wahl? Juristisch liegt die Sache tatsächlich gar nicht so einfach. Im Mai 2009, kurz vor der Wiederwahl von Horst Köhler, gab u.a. der Düsseldorfer Parteienrechts-Papst Martin Morlok auf Spiegel Online ein Interview, in dem er erklärte, dass er die in mehreren Ländern geübte Praxis der Wahlmänner/frauenaufstellung für verfassungswidrig hält. Dort werden nämlich die jeweiligen Vertreter in der Bundesversammlung ... continue reading

Rescue Package for Fundamental Rights: Comments by MATTIAS KUMM

Hungarian Premier Victor Orban and his ruling party Fidesz, after having received 53% of the votes in the previous election but 68% of parliamentary seats, have transformed Hungarian institutions, effectively asserting and entrenching control over courts and the justice system, the media and the electoral system to align them with the interests of the ruling party (Jan-Werner Müller and Kim Lane Scheppele have provided compelling descriptions). This slide to authoritarianism should be a concern to constitutionalists, wherever it occurs, but it should be of special concern to EU citizens.

Neun Abgeordnete sind kein Parlament

Der Bundestag muss zustimmen, wenn das Geld der Deutschen verliehen oder ausgegeben wird. Das wissen wir seit letztem September. Jetzt hat sich unser Erkenntnisstand insofern vermehrt, als wir wissen, dass der BUNDESTAG zustimmen muss, wenn das Geld der Deutschen verliehen oder ausgegeben wird. Die Bundesregierung hatte nach dem Urteil vom September geglaubt, die geforderte Beteiligung des Parlaments an der Euro-Rettung lasse sich auch dadurch herstellen, dass neun handverlesene Mitglieder des Bundestags dieses Recht anstelle ihrer 620 Kolleginnen und Kollegen ausüben, auf dass nicht am Ende die Parlamentsbeteiligung zu etwas ausarte, was sich der Kontrolle der Regierung entzieht. An dieser famosen ... continue reading

Rescue Package for Fundamental Rights: Further Comments from PETER LINDSETH

It is a tribute to the thoughtfulness of the Heidelberg proposal that it has stimulated such a provocative exchange of views so far. It is quite obvious that, regardless of one’s position vis-à-vis the merits of ›reverse Solange‹, there is widely shared concern regarding the evolution of the Hungarian regime. Therefore, at least on an instrumental level, the debate is primarily over the proper balance between judicial and political approaches in challenging that evolution, a debate that the Heidelberg proposal has stimulated quite nicely. But on a deeper level—one of principle—the debate has been over the character of European integration ... continue reading