Auch eine Nazi-Meinung ist eine Meinung
Darf man das „BRD-System“ verkommen finden? Und dies damit begründen, dieses System „zwinge Schüler“, den Hitler-Attentäter Georg Elser zu verehren, und verhöhne obendrein dessen „Opfer“? Ein Amtsgericht im Schwäbischen fand, das dürfe man nicht nur nicht. Das sei sogar nicht mal eine Meinung. Der Schutzbereich von Art. 5 I GG sei nicht eröffnet, denn der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG würde aber zu weit ausgelegt, wenn derart gravierende verunglimpfende Bewertungen in erheblichem Umfang mit falschen Tatsachenbehauptungen belegt werden könnten (indirekt zitiert). Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte daher wegen „Verunglimpfung des Staates“ nach § 90a I 1 StGB. Und das ... continue reading
